Pflege von Angehörigen

Wenn nahestehende Angehörige älter werden und sich nicht mehr selbst versorgen können, müssen in der Familie wichtige Entscheidungen getroffen werden. Doch auch nach einem Unfall, Schlaganfall oder bei Demenz kann Pflege ganz plötzlich notwendig werden. Im Sinne der Betroffenen entscheiden sich viele für die Pflege von Angehörigen zu Hause – sofern das medizinisch möglich ist und die Wohnsituation es erlaubt. Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, sollte zunächst bei der Pflegekasse ein Gutachten über das Vorliegen eines Pflegegrades beantragt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Situation informiert werden. Arbeitnehmer haben dann das Recht, bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege von Angehörigen kurzfristig zu gewährleisten und langfristig zu organisieren. Fällt dann die Entscheidung, die Pflege tatsächlich durch Angehörige in den eigenen vier Wänden zu erbringen, ist die Teilnahme an einem Pflegekurs empfehlenswert, um die Grundlagen der Pflege und Betreuung und Versorgung zu erlernen.

Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen bringt einige Herausforderungen mit sich, die nicht ausschließlich finanzieller Natur sind. Nicht nur ist es die zeitliche Einschränkung und organisatorische Leistung, die oft noch neben dem Beruf erbracht werden muss. Auch emotional verlangt die Pflege von Angehörigen einiges ab und kann die Pflegeperson bis an ihre Belastungsgrenze bringen.

Doch in dieser schwierigen Situation gibt es für pflegende Angehörige Anlaufstellen, die Beratung und Unterstützung bieten und oft als eine große Hilfe empfunden werden. Eine sinnvolle Option zur Entlastung ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, der hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Körperpflege oder andere Maßnahmen der Grundpflege übernehmen kann. Ganz nach dem individuellen Bedarf und in enger Absprache kann die Pflege von Angehörigen so arbeitsteilig organisiert werden. Von wenigen Stunden am Tag bis hin zu Verhinderungspflege oder einer Pflege rund um die Uhr sind flexible und individuelle Lösungen möglich.

Auch ein Pflegebegleiter kann im täglichen Pflegealltag unterstützen. Er legt ein Augenmerk auf Sie und Ihre Gesundheit und erinnert Sie daran sich ausreichend Zeit für sich zu nehmen.

Finanzielle Entlastung in der Pflege von Angehörigen

Die Pflegekosten für einen ambulanten Pflegedienst können in unterschiedlicher Höhe je nach Pflegegrad bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat die Bundesregierung die rechtlichen Regelungen außerdem weiter verbessert, um die Pflege von Angehörigen zu erleichtern. Ist ein Pflegegrad erteilt worden, können verschiedene Leistungen für die heimische Pflege beantragt werden. Die finanziellen Kosten für die Betreuung zu Hause werden ab dem Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen.

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung von Pflegebedürftigen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse die erbrachten Leistungen ab. Werden die Pflegesachleistungen nicht in voller Summe benötigt, kann die Kombinationszahlung in Frage kommen. Damit werden die tatsächlichen Kosten für die professionelle Pflege abgerechnet und das Pflegegeld zusätzlich prozentual gezahlt. Somit kann der Aufwand für die Angehörigen entlohnt werden.

Pflegegrad Leistungen der Tages- und Nachtpflege Pflegesachleistungen
1 0 Euro 0 Euro
2 689 Euro 761 Euro
3 1.298 Euro 1.432 Euro
4 1.612 Euro 1.778 Euro
5 1.995 Euro 2.200 Euro

Stand: 01.01.2024; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

 

Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen

Um ein geliebtes Familienmitglied zu betreuen, müssen die Angehörigen oftmals im Beruf kürzertreten. Der Verdienstausfall kann dabei teilweise durch das Pflegegeld oder ein zinsloses Darlehen des Bundes aufgefangen werden. Bei der plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit können Sie zu Beginn die kurzzeitige Arbeitsverhinderung beantragen und gleichzeitig das Pflegeunterstützungsgeld für diesen Zeitraum. Darüber hinaus haben Sie mit der Pflegezeit sechs Monate einen besonderen Kündigungsschutz, analog zur Elternzeit. Während dieser Phase zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht weiter, den Verdienstausfall müssen Sie selbst kompensieren.

Die 24-monatige Familienpflegezeit steht Ihnen zu, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 25 Beschäftigte sind. Auch hier erhalten Sie keine Lohnfortzahlungen.

Sowohl in der Pflegezeit als auch in der Familienpflegezeit können Sie die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld in Anspruch nehmen oder Sie beantragen ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie. Die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei von der Pflegekasse übernommen.

Zu allen Fragen rund um unseren Service, die Pflege von Angehörigen und individuelle Anliegen berät das Team von Toll Betreuung und Pflege Sie gern.