Pflegegrad 3

Fragen & Antworten

Was bedeutet der Pflegegrad 3?

Der Pflegegrad 3 lässt sich in etwa mit der vormaligen Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (meist Demenz) und Pflegestufe 2 vergleichen. Dieser Grad wird allen Personen zugesprochen, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind und den Alltag nicht allein meistern können. Dazu zählen körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen. Sie erhalten dann tägliche Grundpflege in einem Umfang, der individuell berechnet wird. Die Leistungszuschüsse, die die Pflegekasse für die häusliche Pflege, für Sachmittel oder auch eine vollstationäre Pflege und weitere notwendige Leistungen bereitstellt, sind höher als in den Pflegegraden 1 und 2.

Pflegegrad 3: Voraussetzung für die Einstufung

Um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, muss zunächst bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Diese schickt einen Gutachter vorbei, der die Pflegebedürftigkeit des und den pflegerischen Aufwand beim Betroffenen prüft. Die Bewertung funktioniert über ein Punktesystem, das in verschieden Module eingeteilt ist. Wie mobil ist die Person, wie klar kann sie kommunizieren und sich orientieren? Liegen Angststörungen, erhöhte Aggressivität oder eine Depression vor? Wie gut funktioniert die Selbstversorgung? Pauschale Voraussetzungen, um den Pflegegrad 3 zu erhalten, gibt es nicht. Vielmehr spielen das Beschwerdebild, die Selbstständigkeit im Alltag, Sozialkontakte etc. eine Rolle bei der Einordnung. Aus den Summen der Teilbereiche wird eine Gesamtpunktesumme gezogen.

Bei der Beurteilung durch den Begutachter fließt das Punktergebnis des Moduls Selbstversorgung mit 40 % am stärksten in die Gesamtbewertung ein. Hier geht es um die tägliche Bewältigung des Alltags und die existentielle Grundversorgung wie das Einkaufen, Essen, Waschen. Liegt das Ergebnis zwischen 47,5 und 69,5, hat der Betroffene Anspruch auf Pflegeleistungen gemäß des Pflegegrades 3.

 

Die Bewertung funktioniert über ein Punktesystem, für das verschiedene Module bewertet werden:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegegrad 2: Leistungen

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Leistungen, die im Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können.

Pflegegrad Sachleistung/Monat ambulant Pflegegeld/Monat ambulant Entlastungsbetrag nur Kostenerstattung/Monat ambulant Leistungsbetrag/Monat ambulant Kurzzeitpflege/Jahr Verhinderungs-pflege/Jahr
3 1.432 € 572 € 125 € 1.262 € 1.774 € 1.612 €

Stand: 01.01.2024; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

 

Was wird von der Pflegekasse bezuschusst?

Personen, die in den Pflegegrad 3 eingestuft werden, können den Alltag körperlich, geistig und/oder psychisch nicht allein bewältigen. Die Kasse spricht ihnen Pflegesachleistungen von 1.432 Euro monatlich zu. Dieses Betrag ist für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst gedacht. Darunter fallen, je nachdem wo Unterstützung benötigt wird, Körperpflege, Hilfe beim Essen und diversen Bereichen der Mobilität wie Ankleiden, Treppensteigen und ähnliches. Die konkrete Grundpflege richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen.
Werden die Personen von Familienmitgliedern gepflegt, erhalten die Antragsteller monatlich 572 Euro für die Pflegeaufwendungen durch die Angehörigen. Wird der Pflegebedürftige vollstationär in einem Heim versorgt, bezuschusst die Kasse die Heimkosten mit 1.262 Euro monatlich.

Wie in allen anderen Pflegegraden erhält der Pflegebedürftige von der Kasse monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag im Sinne einer Kostenrückerstattung für zusätzliche Unterstützung im Haushalt, die nichts mit der pflegerischen Grundversorgung zu tun haben. Darunter fallen: Putzhilfen, Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote, Gruppenaktivitäten und weiteres. Dieser Betrag wird dem Betroffenen von der Pflegekasse zurückgezahlt, nachdem entsprechende Quittungen und Zahlungsbelege eingereicht wurden.

Außerdem werden von der Pflegekasse bis, je nach Einzelfall, zu 6 Wochen pro Jahr 1.612 Euro Verhinderungspflege insgesamt gezahlt. Die Verhinderungspflege kommt dann zum Einsatz, wenn die eigentliche pflegende Person, ein Familienangehöriger, beispielsweise im Urlaub ist und für diesen Zeitraum ein Pflegedienst beschäftigt wird. Auch ein Zuschuss für Kurzzeitpflege ist in den Kassenleistungen enthalten. In der Regel für bis zu 8 Wochen erhält der Pflegebedürftige maximal 1.744 Euro insgesamt. Kurzzeitpflege kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Operation notwendig sein. Sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege werden nur dann bezuschusst, wenn der Betroffene zum größten Teil durch Angehörige unterstützt wird.

Fallbeispiel Pflegegrad 3

Nehmen wir als Beispiel für diesen Pflegegrad eine fiktive Person:

Herr Ziegler ist 75 Jahre alt. Vor einigen Jahren wurde bei ihm Morbus Parkinson diagnostiziert. Anfangs reichte die Hilfe durch seine Tochter aus, doch mit dem Fortschreiten der Krankheit zieht sie seit Kurzem einen Pflegedienst hinzu. Der ambulante Pfleger kommt jeden Tag zu Herrn Ziegler, um ihm beim Aufstehen und Waschen zu helfen. Zwar kann sich der Senior noch selbst bewegen, ist aufgrund der Krankheit allerdings sehr unsicher auf den Beinen und das Zittern nimmt auch stetig zu. Dadurch kann er mittlerweile nicht mehr ohne Hilfe kochen. Auch hier unterstützt ihn der Pflegedienst.

Herr Ziegler ist geistig an sich fit und unterhält sich an guten Tagen mit seinem Pfleger oder den Familienangehörigen. Er kann sich jedoch psychisch mit seiner Krankheit nur schwer arrangieren und neigt seitdem gelegentlich zu leicht aggressivem Verhalten. Auch fehlt ihm zunehmend die Motivation, Freunde oder Familienmitglieder anzurufen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Gegen seine Depression erhält er einmal pro Woche eine ambulante Therapie. Beim Pflegegutachten durch den MDK erhielt Herr Ziegler 55 Punkte und ist damit berechtigt, Leistungen des Pflegegrades 3 zu beziehen.

Fragen und Antworten Pflegegrad 3

Wer erhält Pflegegrad 3?

Wer Pflegegrad 3 zugesprochen bekommt, ist körperlich, geistig und/oder psychisch deutlich beeinträchtig und kann den Alltag nicht allein meistern. Die Betroffenen brauchen täglich Hilfe und Unterstützung.

Wie viele Stunden pro Woche Pflege erhält eine Person im Pflegegrad 3?

Seit Januar 2017 gibt es keinen pauschal gültigen Richtwert mehr, der festlegt, wie viele Stunden pro Tag eine Person Pflege bedarf, um diesen Pflegegrad zu erreichen. Lediglich die Gesamtpunktzahl bei der Begutachtung der verschiedenen Module sind ausschlaggebend.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Der Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen besteht in der Person, die die Pflege übernimmt. Wird Pflegegeld beantragt, dann kümmert sich ein Angehöriger oder ein Bekannter um den Pflegebedürftigen und kann bei Pflegegrad 3 darauf die monatlichen 572 Euro verwenden. Sorgt sich ein professioneller Pflegedienst ambulant um die Person, wird von der Kasse ein Zuschuss von 1.432 Euro monatlich gezahlt.

Die beiden Finanzleistungen können miteinander kombiniert werden. Wer einen ambulanten Pflegedienst kommen lässt, um den Pflegebedürftigen täglich zu waschen und zu duschen, die restlichen pflegerischen Aufgaben aber selbst übernimmt, kann die restliche Pflegesachleistung dem Pflegegeld zurechnen. Der jeweilige Anteil wird prozentual berechnet. Maximal dürfen 40 % der Pflegesachleistungen einer professionellen Pflegekraft auf das Pflegegeld für pflegende Angehörige übertragen werden.

Gut zu wissen: Wer eine Kombileistung beantragt, ist sechs Monate daran gebunden. Es sollte realistisch überlegt werden, welche Pflegeaufgaben der Angehörige übernehmen und in seinen eigenen Alltag einbauen kann und welche an den Pflegedienst abgegeben werden.

Wie lege ich Widerspruch gegen eine zu niedrige Einstufung seitens der Pflegekasse ein?

Etwa jeder dritte Antrag auf einen Pflegegrad wird abgelehnt. In diesem Fall sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen. Erledigen Sie das immer schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein.

Prüfen Sie dazu zunächst das der Ablehnung beigefügte Gutachten und gehen Sie alle dort aufgelisteten Punkte durch. Folgende Überlegungen helfen außerdem: War am Tag der Begutachtung der Pflegebedürftige ungewöhnlich fit und entsprach dieser Tag möglicherweise nicht dem durchschnittlichen Pflegealltag? Wurden alle Sachverhalte korrekt erfasst oder fehlen einige Punkte? Halten Sie alles schriftlich fest, was Ihnen auffällt oder diesbezüglich in den Sinn kommt. So vergessen Sie nichts, wenn Sie in den Widerspruch gehen.

Lassen Sie sich am besten auch von einem Pflegeberatungsdienst unterstützen. Solche Beratungsstellen sind speziell auf diese Fälle spezialisiert und kennen alle Tricks und Kniffe. So erhöhen Sie die Chancen, dass der Antrag auf Pflegeleistungen im zweiten Gang erfolgreich ist. Ein Widerspruch muss gründlich vorbereitet sein. Das heißt für Sie: Fordern Sie Arztbriefe, Atteste, Entlassungsberichte etc. ein, was für die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person spricht. Auch ein tagtägliches Pflegetagebuch kann bei den Bewertungspunkten zu dem Unterschied führen, der Ihnen den Pflegegrad 3 im Folgegutachten beschert.

Gut zu wissen: Innerhalb der vierwöchigen Frist reicht eine schriftliche Mitteilung an die Pflegeversicherung, dass Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Hier müssen Sie noch keine Gründe angeben. Anschließend haben Sie deutlich länger als die vier Wochen Zeit, den Widerspruch gut vorzubereiten.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.