Verhinderungspflege: Bezahlte Auszeit für Angehörige
Für gewöhnlich werden nahezu alle Menschen im Laufe ihres Lebens auf die eine oder andere Weise mit dem Thema Pflege konfrontiert. Während die einen selbst pflegebedürftig werden, finden sich andere in der Situation wieder, in der sie sich um einen Angehörigen kümmern müssen und ihm die benötigte Pflege zuteilwerden lassen.
Die Pflege von Angehörigen oder einer nahestehenden Person sollte in diesem Fall nicht unterschätzt werden, sie ist sowohl körperlich als auch mental anstrengend. Eigene Verpflichtungen, eine Erkrankung oder ein Urlaub der pflegenden Person sorgen dafür, dass eine rund um die Uhr Betreuung an 365 Tagen im Jahr unmöglich ist. Doch wer übernimmt die Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt und nicht vor Ort sein kann?
Für solche Situationen gibt es die Verhinderungspflege von Toll Betreuung und Pflege! Wir sorgen dafür, dass Pflegebedürftige trotz Ausfall der Pflegeperson bestens versorgt werden – im vertrauten häuslichen Umfeld.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie zur Verhinderungspflege wissen müssen. Wir informieren Sie umfassend über Voraussetzungen, Leistungen, Kosten, die Antragstellung und vieles mehr.
Übersicht
- Was ist Verhinderungspflege?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
- Wer übernimmt die Verhinderungspflege?
- Wie hoch sind die Leistungen der Verhinderungspflege?
- Wo kann man Verhinderungspflege beantragen?
- Wie lange habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
- Profitieren Sie von der Verhinderungspflege durch Toll Betreuung und Pflege
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegende Angehörige haben pro Jahr einen Anspruch auf 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die hilfebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die hilfebedürftige Person wurde mindestens sechs Monate zuvor durch eine private Pflegeperson versorgt.
- Die Pflegeperson bekommt für ihre Leistungen das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse erhält.
- Die Leistungen können am Stück oder tage- bzw. stundenweise über das Jahr verteilt genutzt werden.
- Einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung.
- Die Höhe des Leistungsbetrages, den Sie von der Pflegekasse erhalten, hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt.
- Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege mindestens zur Hälfte weitergezahlt.
Wenn die Leistungen der Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Leistungen der Kurzzeitpflege umgewandelt und für die Ersatzpflege genutzt werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege oder Urlaubsvertretung genannt, ist eine angebotene Leistung der Pflegeversicherung im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie soll pflegende Angehörige entlasten, wenn diese selbst eine Pause benötigen oder aus anderen Gründen ausfallen. In einem solchen Fall wird die Pflege ersatzweise durch eine andere Person übernommen, wofür die Pflegeversicherung aufkommt.
Der Gesetzgeber stellt die häusliche Pflege über die stationäre Unterbringung, daher besteht ab Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege. Mithilfe dieser Ersatzpflege kann ein kurzzeitiger Umzug in ein Pflegeheim verhindert werden und die zu pflegende Person kann in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.
Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
Damit Sie ein Anrecht auf das Verhinderungspflegegeld haben, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zum Zeitpunkt der Ersatzpflege muss bei der zu pflegenden Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Die vorherige Betreuung muss durch eine private Pflegeperson mindestens sechs Monate zuvor im eigenen Zuhause stattgefunden haben. Hat ausschließlich ein professioneller Pflegedienst die Betreuung übernommen, verfällt der Anspruch.
- Die private Pflegeperson erhält das Pflegegeld über die Pflegeversicherung des Betroffenen.
Gut zu wissen:
- Es ist nicht nötig, dass sich ein und dieselbe Person im vergangenen halben Jahr um den Pflegebedürftigen gekümmert hat. Entscheidend ist, dass die Pflege von einer privaten Person übernommen wurde.
- Wenn ein professioneller Pflegedienst teilweise bei der Pflege unterstützt, haben Sie dennoch einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Wichtig ist nur, dass eine private Person an der Betreuung beteiligt war.
- Die entsprechende Höhe des Pflegegrades (Pflegegrad 2 oder höher) muss erst bei der Inanspruchnahme der eigentlichen Verhinderungspflege vorliegen. Es spielt keine Rolle, ob in den vorausgegangenen sechs Monaten nur Pflegegrad 1 vorlag.
Wer übernimmt die Verhinderungspflege?
- In den meisten Fällen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst wie Toll Betreuung und Pflege die Urlaubsvertretung.
- Verwandte, Freunde oder Nachbarn können sich ebenfalls um den Hilfebedürftigen kümmern – vorausgesetzt, sie trauen sich diese Aufgabe zu. Eine pflegerische Grundausbildung oder sonstige Weiterbildung in diesem Bereich ist allerdings nicht erforderlich.
- Auch eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung ist denkbar.
Die Frage, wer die Ersatzpflege übernimmt, sollte gut überlegt sein, denn davon hängt die Höhe des Leistungsbetrags ab, der von der Pflegeversicherung übernommen wird.
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Wie hoch sind die Leistungen der Verhinderungspflege?
Ausschlaggebend für die Höhe des Verhinderungspflegegeldes ist, wer die Ersatzpflege übernimmt. Die Leistungen fallen geringer aus, wenn nahe Verwandte (bis einschließlich zweiten Verwandtschaftsgrades) oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft wohnen, die Vertretung übernehmen. Die konkrete Höhe der Leistungen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Pflegegrad | Anspruch auf das 1,5-fache des Pflegegelds:
Nahe Verwandte (bis einschließlich zweiten Verwandtschaftsgrades) oder eine Person, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, übernimmt die Vertretung. |
Anspruch auf das gesamte Verhinderungspflegegeld:
Ein professioneller Pflegedienst, Bekannte oder entfernte Verwandte (ab dem dritten Verwandtschaftsgrad) übernehmen die Ersatzpflege. |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 474 € | 1.612 € |
Pflegegrad 3 | 817,50 € | 1.612 € |
Pflegegrad 4 | 1.092 € | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.351,50 € | 1.612 € |
Gut zu wissen:
Steht Ihnen nur das 1,5-fache des Pflegegelds zu, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den Betrag bis max. 1.612 Euro im Jahr aufzustocken. Hierfür können Sie Ausgaben wie Fahrtkosten oder Verdienstausfälle nachweisen und sich diese von der Pflegekasse erstatten lassen.
Eine weitere Möglichkeit, um die Leistungen der Verhinderungspflege aufzustocken, besteht darin, diese mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege kombinieren – worin unterscheiden sich die Konzepte?
Die Kurzzeitpflege gilt als stationäres Gegenstück zur Verhinderungspflege. Fällt die private Pflegeperson aus, finanziert die Pflegeversicherung einen stationären Aufenthalt in Höhe von bis zu 1.774 Euro für höchstens 56 Tage im Jahr. Werden diese Leistungen nicht genutzt, können Pflegebedürftige knapp die Hälfte davon in Verhinderungspflege umwandeln.
Konkret heißt das: zusätzlich zu den 1.612 Euro Verhinderungspflege können noch bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, also insgesamt maximal 2.418 Euro pro Jahr.
Verhinderungspflege: Wer bekommt das Geld?
- Anerkannte Pflegedienste wie Toll Betreuung und Pflege können die Verhinderungspflege direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.
- Übernimmt eine private Pflegeperson die Vertretung, erhält der pflegebedürftige Versicherte das Geld, der damit die nachgewiesenen Ausgaben für die Verhinderungspflege deckt. Hierzu zählt auch die Bezahlung der privaten Ersatzpflegeperson.
Doch wie viel zahlt man Freunden oder Angehörigen, wenn diese die Pflege übernehmen?
Pflegekassen geben zum Stundenlohn für Verhinderungspflege keine klaren Vorgaben. Prinzipiell kann jeder also so viel bezahlen, wie er möchte. Fairerweise sollte der Stundenlohn jedoch nicht unter dem Mindestlohn liegen. Bedenken sollten Sie jedoch: Umso höher der Stundenlohn, desto weniger die Stunden, die über das Verhinderungspflegegeld gedeckt werden können.
Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Während der Verhinderungspflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes. Am ersten und am letzten Tag der Vertretung zahlt die Kasse den vollen Satz.
Wo kann man Verhinderungspflege beantragen?
Gute Nachrichten vorweg: die Verhinderungspflege ist in der Regel – anders als die Kurzzeitpflege – schnell beantragt! So müssen Sie sich beispielsweise vorab nicht frühzeitig um einen Platz in einer stationären Einrichtung kümmern. Doch wie genau funktioniert die Beantragung der Verhinderungspflege?
- In der Regel erhalten Sie einen Verhinderungspflege-Antrag auf der jeweiligen Website der zuständigen Pflegekasse. Hier finden Sie Musteranträge für die Barmer, AOK und DAK-Gesundheit. Alternativ können Sie der Kasse auch schreiben oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
- Den Antrag auf Verhinderungspflege stellt entweder der Versicherte selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
- Es ist sinnvoll, vorab einen Kostenplan aufzustellen, der die Ausgaben aufzeigt, die Ihnen aufgrund der Ersatzpflege entstehen. Die Pflegekassen empfehlen, sich vor Antritt der Ersatzpflege mit ihnen in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
- Die Ersatzpflege kann auch rückwirkend bei der Pflegekasse beantragt werden – schließlich ist nicht immer alles planbar. Schnell passiert es, dass die Pflegeperson aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kurzfristig ausfällt.
- Gemäß §45 SGB I können Sie die Leistungen bis zu 4 Jahre nach der Inanspruchnahme einfordern.
- Wenn Sie eine Rückerstattung der Kosten im Nachhinein wünschen, benötigen Sie alle relevanten Rechnungen und Quittungen. Deshalb: Bewahren Sie alle Rechnungen im Zusammenhang mit der Ersatzpflege auf und reichen Sie diese nachträglich bei der Pflegeversicherung ein.
Wie lange habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pro Jahr stehen Ihnen sechs Wochen (42 Tage) Unterstützung zu. Diese können Sie entweder am Stück nutzen oder aufteilen: stunden-, tage- oder wochenweise. Die Entscheidung liegt bei Ihnen – je nachdem, wie es für Sie und den Pflegebedürftigen am besten ist.
Wie funktioniert die stundenweise Verhinderungspflege?
Voraussetzung für die stundenweise Ersatzpflege ist, dass die Vertretung weniger als 8 Stunden am Stück in Anspruch genommen wird. Dabei beziehen sich die Stunden auf die Abwesenheitsdauer der regulären Pflegeperson und nicht auf die Stunden, die von der Ersatzpflegeperson geleistet werden.
Eine stundenweise Vertretung ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie regelmäßig zu bestimmten Zeiten ausfallen – etwa, weil Sie arbeiten, Ihrem Hobby nachgehen oder einen wichtigen Termin haben. Der Vorteil hierbei: das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Gut zu wissen:
Die stundenweise Verhinderungspflege ist nicht an eine bestimmte Anzahl von Tagen gebunden, sondern lediglich an das zur Verfügung stehende Budget, das die Pflegekassen jährlich dafür aufbringen.
Profitieren Sie von der Verhinderungspflege durch Toll Betreuung und Pflege
Wir wissen, wie schwer es ist, sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern und auch dass es oft noch schwerer ist, ihn allein zu lassen. Doch manchmal haben Sie keine andere Möglichkeit. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine Verhinderungspflege, auf die Sie sich jederzeit verlassen können! Mit unseren festangestellten, deutschsprachigen Pflegekräften garantieren wir Ihnen eine fachgerechte und liebevolle Betreuung – deutschlandweit. So können Sie sich ruhigen Gewissens eine kleine Auszeit nehmen, eine Kur antreten oder eine notwendige Operation durchführen lassen.
Unsere Leistungen für Sie im Rahmen der Verhinderungspflege
- Grundpflege
- Unterstützung im Haushalt bis hin zur Haushaltsführung
- Soziale Betreuung: Begleitung zu Verabredungen und Veranstaltungen
- Begleitung zu Arztterminen
- Kommunikation mit Therapeuten/Ärzten
- Mobilitätserhaltung und -verbesserung
In einem Gespräch stimmen wir gemeinsam ab, welche Bausteine am besten zu Ihrer Situation und den Bedürfnissen Ihres Angehörigen passen. Zudem verschaffen wir uns einen Überblick, wie ein Tag bei Ihnen Zuhause aussieht und worauf unsere Pflegekräfte besonders achten sollten. So stellen wir eine individuelle Betreuung sicher, mit der sowohl Sie als auch die zu pflegende Person ein gutes Gefühl haben.
Das zeichnet uns aus
- Erfahrung als Pflegedienstleister seit 1986
- keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist
- individuelle und maßgeschneiderte Lösungen
- lückenlose Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause
- festangestellte, freundliche Pflegekräfte, wir vermitteln keine Kräfte aus dem Ausland
- kleine Pflegeteams, die sich im 14-Tage-Rhythmus abwechseln
- feste Ansprechpartner vor Ort
- anerkannter Pflegedienst – die von uns erbrachten Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.