Haushaltshilfe
Haushaltshilfe von Toll Betreuung und Pflege: Damit der Alltag leichter wird
Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen… Wenn der Körper durch Alter oder Krankheit nicht mehr bei der alltäglichen Haushaltsführung mitmacht, ist das für viele Menschen ein Anlass dafür, das Leben umzukrempeln. Eine kleinere Wohnung zu suchen oder in ein Pflegeheim zu ziehen, sind die gängigen Alternativen. Doch wer dabei sein langjähriges Zuhause zurücklässt, der verzichtet auch auf eine Menge glücklicher Erinnerungen und Vertrautheit.
Dank der Haushaltshilfe von Toll Betreuung und Pflege muss es aber gar nicht so weit kommen, denn unser Team hilft Ihnen im Haushalt bei allen alltäglichen Aufgaben, die Sie nicht mehr allein bewerkstelligen können. Dadurch können Sie weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden leben und dennoch die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Körperliche Schwächen einzugestehen und eine professionelle Haushaltshilfe anzunehmen, ist ein wichtiger Schritt, um in vertrauter Umgebung noch lange glücklich zu leben, auch wenn das Alter langsam seine Spuren hinterlässt. Mit unseren freundlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen haben Sie eine Hilfe in Ihrem Haushalt, die Sie gern um sich haben werden und die Ihren Haushalt ganz nach Ihren Wünschen führt.
Haushaltshilfe ganz auf Sie zugeschnitten
Der Gesetzgeber bevorzugt die ambulante Pflege vor der stationären Pflege. Um Ihnen die größtmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit zu bieten, stimmen wir den Umfang der Haushaltshilfe ganz genau mit Ihnen ab. Möchten Sie etwa Ihre Mahlzeiten weiterhin selbst zubereiten, doch das Einkaufen fällt Ihnen schwer, dann übernehmen wir den Gang zum Supermarkt gern für Sie. Auch wenn Sie Hilfe beim Waschen und Bügeln oder beim Reinigen der Wohnung benötigen, sind wir stets für Sie da. Dabei kann die Haushaltshilfe jederzeit individuell angepasst werden und ganz auf Ihre Wünsche zugeschnitten ablaufen. Sollte es Verwandten oder anderen Personen an einigen Tagen der Woche möglich sein, Sie bei der Haushaltsführung zu unterstützen, kann auch hierfür eine Regelung getroffen werden. In einem Gespräch vor Ort finden wir mit Sicherheit eine Lösung, die genau zu Ihnen passt.
Zu den Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe für Senioren gehören unter anderem:
- Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnräume
- Kleiderpflege und Wäsche waschen
Sollten Sie, neben der Haushaltshilfe für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Unterstützung bei der Pflege und Betreuung benötigen, stehen Ihnen unsere ausgebildeten Mitarbeiter selbstverständlich auch im Rahmen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen jederzeit zur Seite.
Haushaltshilfe als Leistung der Pflegeversicherung
Bei Vorliegen eines Pflegegrades gilt die Haushaltshilfe, durch einen anerkannten Pflegedienst wie Toll Betreuung und Pflege, als Leistung der Pflegeversicherung. Als „hauswirtschaftliche Versorgung“ bezeichnet, umfasst die Haushaltshilfe in diesem Sinne alle Tätigkeiten, die in einem normalen Haushalt anfallen, wie etwa das Einkaufen und Kochen, Reinigen und Beheizen der Wohnung, Spülen, Waschen und Wäschewechseln.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe im Rahmen der Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag. Nutzen Sie als Pflegebedürftiger mit einem anerkannten Pflegegrad bereits einen ambulanten Pflegedienst, rechnet dieser seine erbrachten Leistungen im Rahmen der Sachleistungen mit der Pflegekasse ab.
Ist das monatliche Budget damit erschöpft, müssen alle zusätzlichen Unterstützungen wie eine Haushaltshilfe aus eigener Tasche finanziert werden. Der monatliche Entlastungsbetrag kann Ihnen dabei hilfreich sein. Er beträgt für alle Pflegegrade 125 Euro. Sie können bei Bekanntwerden der Pflegebedürftigkeit einen Antrag für diese Art der finanziellen Unterstützung an die Pflegekasse stellen. Anschließend müssen alle Rechnungen, die damit beglichen werden sollen, bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Beschäftigen Sie also aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen eine Haushaltshilfe, melden Sie die Kosten dafür monatlich dem Versicherungsträger.
Haushaltshilfe als Leistung der Krankenkasse
Wenn Betroffene nach einem Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage sind, ihren Haushalt eigenständig zu führen, ist der Einsatz einer Haushaltshilfe medizinisch notwendig. Das trifft vor allem dann zu, wenn der Betroffene noch ein Kind unter zwölf Jahren versorgen muss. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt außerdem die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ein kurzzeitig Pflegebedürftiger nach einer medizinischen Behandlung allein lebt und keine Angehörigen sich um die Versorgung und Haushaltsführung kümmern können.
Über Ihren individuellen Anspruch auf Kostenübernahme der Haushaltshilfe von Toll Betreuung und Pflege beraten wir Sie gern unverbindlich. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Fragen & Antworten
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushaltshilfe?
Der Entlastungsbetrag liegt bei 125 Euro monatlich. Das entspricht etwa fünf Stunden pro Monat. Gesetzlich verankert ist er im § 45b SGB XI.