Toll Betreuung und Pflege GmbH

Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen bei der Toll Betreuung und Pflege GmbH

Am 02. Juli 2023 ist das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Schutz von Hinweisgebern (auch umgangssprachlich als whistleblower bezeichnet) verbessern und sieht u.a. vor, dass TOLL BETREUUNG UND PFLEGE GMBH ein eigenes internes Hinweisgebersystem gestalten müssen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, insbesondere den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen einer Meldung keine Benachteiligungen (Repressalien) drohen. Um den Mitarbeitenden, ehemalige Beschäftigten sowie Lieferanten, Dienstleistern und anderen Geschäftspartnern Sicherheit für die Abgabe von Hinweisen zu potenziellen Compliance-Verstößen bieten zu können, ist diese Hinweisgeberrichtlinie mit den nach folgenden Regelungen als gültiges Regelwerk verabschiedet worden. Diese definiert insbesondere den Anwendungsbereich, das Vertraulich keitsgebot, die Meldestellen und den Schutz der hinweisgebenden Person. Die Grundlage des Hinweisgebersystems ist eine vertrauensvolle Bearbeitung der eingegangenen Meldungen und die Gewährleistung von sicheren Meldekanälen. Eine entsprechende Verfahrensordnung für Beschwerden und das Hinweisgebersystem beschreibt daher transparent die Verfahrensgrundsätze und die Verfahrensschritte, die bei einzelnen Hinweisen und Beschwerden zu Compliance-Verstößen durchlaufen werden.

Zum Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen bei der Toll 24 Intensivpflege GmbH

Am 02. Juli 2023 ist das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Schutz von Hinweisgebern (auch umgangssprachlich als whistleblower bezeichnet) verbessern und sieht u.a. vor, dass Toll 24 Intensivpflege GmbH ein eigenes internes Hinweisgebersystem gestalten müssen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, insbesondere den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen einer Meldung keine Benachteiligungen (Repressalien) drohen. Um den Mitarbeitenden, ehemalige Beschäftigten sowie Lieferanten, Dienstleistern und anderen Geschäftspartnern Sicherheit für die Abgabe von Hinweisen zu potenziellen Compliance-Verstößen bieten zu können, ist diese Hinweisgeberrichtlinie mit den nach folgenden Regelungen als gültiges Regelwerk verabschiedet worden. Diese definiert insbesondere den Anwendungsbereich, das Vertraulichkeitsgebot, die Meldestellen und den Schutz der hinweisgebenden Person. Die Grundlage des Hinweisgebersystems ist eine vertrauensvolle Bearbeitung der eingegangenen Meldungen und die Gewährleistung von sicheren Meldekanälen. Eine entsprechende Verfahrensordnung für Beschwerden und das Hinweisgebersystem beschreibt daher transparent die Verfahrensgrundsätze und die Verfahrensschritte, die bei einzelnen Hinweisen und Beschwerden zu Compliance-Verstößen durchlaufen werden.

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Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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