Toll Betreuung und Pflege GmbH

Pflegefinanzen: alles, was Sie wissen müssen!


Pflegefinanzen

Pflegefinanzen: alles, was Sie wissen müssen!

Pflegefinanzen

Unterstützung und Geld für Pflege bekommen: Ihre Möglichkeiten

Das Thema Pflegefinanzen ist überaus komplex! Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Möglichkeiten auf finanzielle Unterstützung im Pflegefall zusammengetragen. Gern hilft Ihnen Toll Betreuung und Pflege bei der Beantragung der einzelnen Pflegefinanzen!

Pflegegeld

Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn die pflegebedürftige Person über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten einen Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden pro Monat benötigt. Das Pflegegeld berechnet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der Person. Außerdem hängt es davon ab, wo sowie durch wen die Pflege erfolgt. Es gibt also zwei Varianten des Pflegegeldes: Das Pflegegeld an sich und die Pflegesachleistungen. Die Pflegesachleistungen werden direkt an den jeweiligen Pflegedienst gezahlt und vermindern somit die bei der Beanspruchung entstehenden Kosten. Der Eigenanteil sinkt und kann dadurch meist problemlos durch die Rente des Betroffenen gezahlt werden. Variante zwei, das Pflegegeld, wird dem Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt, sodass die Person selbst entscheiden kann, wer sie wo pflegt.

Pflegefonds

Der Pflegefonds ist die nachhaltige Pflegefinanzierung. Der demographische Wandel in Deutschland schreitet immer weiter fort. Die Menschen werden immer älter, wodurch auch die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig steigt. Um die Möglichkeit auf Pflege langfristig für zukünftige Pflegebedürftige zu erhalten, wurde ein Pflegefonds ins Leben gerufen, in den seit 2015 0,1 Prozentpunkte des geleisteten Pflegeversicherungsbetrages eingezahlt werden. Damit soll ab 2033 die Pflegekasse unterstützt werden.

Pflegekasse

Die Pflegekasse trägt die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und kommt zum Einsatz, sobald ein Pflegefall eintritt. Sie ist eine Pflichtversicherung. Das heißt, eigentlich jeder, der krankenversichert ist, erhält auch den Schutz der Pflegeversicherung. Wird einer Ihrer Angehörigen oder Sie selbst pflegebedürftig, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dafür muss vorerst der Medizinische Dienst der Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit feststellen. Dieses Gutachten und die Einstufung in einen Pflegegrad sind unerlässlich! Nur so können Sie Geld für die Pflege vom Staat bekommen.

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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