Toll Betreuung und Pflege GmbH

Pflegeurlaub


Pflegeurlaub

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Pflegeurlaub

Voraussetzungen für den Pflegeurlaub

Trotz des grundsätzlichen rechtlichen Anspruchs auf Pflegeurlaub gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen muss es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen nahen Angehörigen handeln. Dazu zählen Großeltern, Eltern und Schwiegereltern, Geschwister, Ehepartner und Lebenspartner sowie Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (auch des Ehepartners), Schwiegerkinder und Enkelkinder. Zum anderen muss eine Akutsituation vorliegen, die den Pflegeurlaub notwendig macht. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Pflegebedürftigkeit unerwartet und plötzlich eintritt, eine Pflegeperson kurzfristig ausfällt oder dass kein Heimplatz verfügbar ist. Außerdem muss die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitgeteilt werden sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorliegen, die Aufschluss über den voraussichtlichen Pflegegrad die akute Pflegeerforderlichkeit sowie das akute Auftreten der Situation gibt.

Das Ziel des Pflegeurlaubs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und pflegende Angehörige zeitlich und finanziell zu entlasten.

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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