Toll Betreuung und Pflege GmbH

Die Pflegekasse


Pflegekasse

Die Pflegekasse

Pflegekasse

Leistungen der Pflegekasse

Ziel der Pflegekasse ist es, pflegebedürftige Menschen möglichst in ihrem eigenen Zuhause zu betreuen. Um diese ambulante Pflege zu gewährleisten, sieht die Pflegekasse Geld- und Sachleistungen vor. So werden sowohl die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege übernommen sowie auch Hilfsmittel und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Entsprechend bezahlt die Pflegekasse nicht nur die ambulante und stationäre Pflege von Pflegebedürftigen, Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe für Pflegebedürftige, sondern auch Umbaumaßnahmen oder zusätzliche Leistungen, die im Rahmen der Pflege zu Hause notwendig sind.

Das Leistungsspektrum der Pflegekasse umfasst die Antragsbearbeitung des Betroffenen, Beauftragung des MDK, Festlegung der pflegerischen und betreuerischen Maßnahmen sowie die Kostenübernahme der entsprechenden Versorgung. Darüber hinaus sind die Pflegekassen zur Beratung ihrer Versicherten verpflichtet und müssen demnach Auskunft über alle abgedeckten und angebotenen Geld- und Sachleistungen geben.

Der Gesetzgeber stellt die Pflege in den eigenen vier Wänden über die stationäre Betreuung. Ausschlaggebend für die Leistungen welche die Pflegekasse übernimmt, ist der jeweilige Grad der Pflegebedürftigkeit. Der anerkannte Pflegegrad und die damit verbundenen Geld- und Sachleistungen ermöglichen die passende pflegerische Versorgung. Der gesetzliche Auftrag der Pflegekassen, der im Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) festgelegt ist, beinhaltet zudem:

  • Überwachung und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Pflegekasse
  • Schulungen für Pflegepersonal durchführen, um die fachliche Kompetenz sicherzustellen
  • Verträge mit Erbringern der Pflegeleistungen abschließen, um die pflegerische Versorgung jederzeit zu gewährleisten
  • Verwaltung Ihrer Finanzmittel
  • Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Rentenversicherung, um durch präventive Maßnahmen die Pflegebedürftigkeit zu verhindern

Pflege durch Toll: Bei den Pflegekassen anerkannt

Toll Betreuung und Pflege arbeitet Hand in Hand mit der Pflegekasse und ist ein anerkannter ambulanter Pflegedienst. Toll Betreuung und Pflege agieren deutschlandweit über unterschiedlichen Regionalbüros. Die häusliche Pflege rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, sofern mindestens der Pflegegrad 2 genehmigt ist. Die Sachleistungen betragen in etwa die doppelte Höhe des Pflegegeldes.

Wenn Sie pflegerische Maßnahmen ergreifen möchten, berät Sie die Pflegekasse umfassend. Gern können Sie auch ein Gespräch mit unseren Mitarbeitern führen. Auch wir beraten Sie gerne jederzeit und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

Mehr lesen