Toll Betreuung und Pflege GmbH

Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3


Frau berät altes Ehepaar an einem Tisch sitzend

Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3

Frau berät altes Ehepaar an einem Tisch sitzend

Pflichten & Fristen für Pflegegeldempfänger

Personen, die Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine ergänzende Hilfe von einem professionellen Pflegedienst erhalten, müssen regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. 

Pflegegeldempfänger, die zur Beratung verpflichtet sind, müssen dabei vorgegebene Fristen einhalten, die sich nach der Höhe des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person richten. Werden diese Fristen nicht eingehalten kann das Pflegegeld gekürzt oder vollständig gestrichen werden. Um den Anspruch auf das Pflegegeld zu sichern, muss der Beratungseinsatz bei der Pflegekasse nachgewiesen werden – dies übernimmt in der Regel die Person, die den Beratungseinsatz durchführt.

Einzuhaltende Fristen

Die Höhe des Pflegegrads legt fest, wie häufig eine Beratung in einem festgelegten Zeitraum stattfinden muss:

PflegegradHäufigkeitZeitliche Fristen
11x pro Halbjahr möglichfreiwillig
2 & 31x pro Halbjahr• 01.01. – 30.06. 
• 01.07. – 31.12.
4 & 51x pro Quartal• 01.01. – 31.03. 
• 01.04. – 30.06. 
• 01.07. – 30.09. 
• 01.10. – 31.12.

Beachten Sie: Sollte die Pflegekasse keinen Nachweis über den Beratungseinsatz erhalten, da die Frist nicht eingehalten wurde, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. 

Der Nachweis über den Beratungsbesuch 

Damit Ihr Anspruch auf Pflegegeld erhalten bleibt, muss im Rahmen des Beratungseinsatzes der „Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ für die Pflegekasse ausgefüllt werden. Dies übernimmt der durchführende Pflegeberater für Sie. In der Regel sendet er auch anschließend den Nachweis an Ihre Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Ziele: Warum ist der Beratungsbesuch wichtig?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI hat das Ziel, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen zu unterstützen. Konkret werden mit der Pflegeberatung folgende Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung einer angemessenen Pflege

    Fachkräfte prüfen, ob die Pflege zu Hause bedarfsgerecht erfolgt, und geben Empfehlungen zur Verbesserung.

  • Unterstützung und Schulung von Pflegepersonen

    Pflegeberater geben praktische Tipps zur Pflege, rückenschonenden Techniken oder zum Umgang mit Demenz.

  • Beratung zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten

    Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassungen oder Leistungen wie Verhinderungspflege.

  • Vermeidung von Pflegefehlern und Überlastung

    Frühzeitige Hinweise auf Risiken und Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegeperson.

  • Geld

    Sicherung des Pflegegeldanspruchs

    Der Beratungseinsatz sichert den Anspruch auf das Pflegegeld für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2.

Zusammenfassend dient der Beratungseinsatz dazu, die häusliche Pflege zu optimieren, die Pflegesituation zu stabilisieren und sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.

Ablauf und Inhalte des Beratungseinsatzes 

Während des Beratungseinsatzes schätzt eine zugelassene Pflegefachkraft die Pflege- und Betreuungssituation bei Ihnen zuhause ein. Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zuhause statt, kann aber jedes zweite Mal auch alternativ digital per Videochat durchgeführt werden. 

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Pflegegeldempfänger können den Berater für die Durchführung des Beratungsbesuchs grundsätzlich selbst auswählen. Der Berater muss jedoch über eine entsprechende Qualifikation verfügen und von der Pflegekasse anerkannt sein. Folgende Personen kommen für einen Beratungseinsatz in Frage:

  • Examinierte Pflegefachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung, die bei einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle arbeiten.
  • Selbstständige Berater mit einer speziellen Anerkennung durch die Pflegekassen, die den Nachweis erbracht haben, dass sie über ausreichende pflegefachliche Erfahrung verfügen.
  • Qualifizierte Pflegeberater nach § 7a SGB XI, welche die notwendigen pflegerischen Fachkenntnisse besitzen.

Die Pflegekassen führen eine Liste anerkannter Berater und Pflegedienste, die für den Beratungseinsatz zugelassen sind. Wer unsicher ist, kann sich direkt bei der eigenen Pflegekasse erkundigen. Auch Toll Betreuung und Pflege übernimmt die Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI.

Wie läuft der Beratungseinsatz konkret ab?

Der gesamte Termin dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und läuft in etwa wie folgt ab:

  • Terminvereinbarung: Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen vereinbaren einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle.
  • Hausbesuch oder digitale Beratung: Die Beratungsperson kommt zum vereinbarten Termin nach Hause oder führt die Beratung online per Videotelefonie durch.
  • Begutachtung der Pflegesituation: Die Fachkraft prüft, ob die Pflege bedarfsgerecht erfolgt, gibt Tipps und kann Maßnahmen zur Verbesserung anregen bzw. zuvor beschlossene Maßnahmen evaluieren.
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln und zur Entlastung: Hinweise zu möglichen Hilfsmitteln, Wohnraumanpassungen oder Entlastungsangeboten sowie Pflegekurse für pflegende Angehörige.
  • Raum für Fragen: Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, damit der Pflegeberater Ihnen konkrete Tipps für Ihren individuellen Pflegealltag geben kann. 
  • Dokumentation & Nachweis für die Pflegekasse: Die durchgeführte Beratung wird schriftlich dokumentiert und bestätigt. Ein Nachweis wird von der durchführenden Person an Ihre Pflegekasse weitergeleitet, um den Anspruch auf Pflegegeld zu sichern.

Digitale Videoberatung: flexibel und bequem

Während der COVID-19-Pandemie wurde die Option eingeführt, den verpflichtenden Beratungsbesuch auch per Videotelefonie wahrzunehmen. Diese Regelung besteht vorläufig noch bis zum 31. März. 2027, sodass Sie selbst entscheiden können, ob Sie die Beratung vor Ort oder per Video durchführen möchten. Dabei gilt es jedoch zu beachten: Die erste Beratung sowie jede zweite Folgeberatung müssen vor Ort erfolgen.

Ihre Vorteile

Ein regelmäßiger Beratungseinsatz bietet sowohl Pflegebedürftigen als auch pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung.

Tipps für den Pflegealltag

Durch die professionelle Beratung erhalten Sie praktische Tipps zur Verbesserung Ihrer individuellen Pflegesituation.

Regelmäßige Überprüfung

Bestehende Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, so können frühzeitig Risiken erkannt und eine Überlastung der Pflegeperson vermieden werden.

Hilfe bei Anträgen von Leistungen

Der Beratungseinsatz kann helfen, wenn Sie Hilfsmittel benötigen oder eine Höherstufung des Pflegegrads anstreben – die fachkundige Einschätzung kann hierbei entscheidende Gründe liefern und den Prozess beschleunigen.

  • Tipps für den Pflegealltag

    Durch die professionelle Beratung erhalten Sie praktische Tipps zur Verbesserung Ihrer individuellen Pflegesituation.

  • Regelmäßige Überprüfung

    Bestehende Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, so können frühzeitig Risiken erkannt und eine Überlastung der Pflegeperson vermieden werden.

  • Hilfe bei Anträgen von Leistungen

    Der Beratungseinsatz kann helfen, wenn Sie Hilfsmittel benötigen oder eine Höherstufung des Pflegegrads anstreben – die fachkundige Einschätzung kann hierbei entscheidende Gründe liefern und den Prozess beschleunigen.

Kosten


Kosten


Beratungseinsatz – Alles Wichtige auf einen Blick

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3?

Ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Termin für Pflegegeldempfänger. Er dient der Sicherstellung einer angemessenen Pflege zu Hause und bietet pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung.

Wie lange dauert ein Beratungseinsatz?

Ein Beratungseinsatz dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf.

Beratungseinsatz: Wer macht das?

Der Beratungseinsatz wird von anerkannten Pflegediensten oder qualifizierten Pflegefachkräften bzw. anerkannten Pflegeberatern durchgeführt, die über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Die Pflegekassen führen eine Liste anerkannter Berater und Pflegedienste, die für den Beratungseinsatz zugelassen sind.

Was wird bei einem Beratungseinsatz gemacht?

Die Pflegefachkraft überprüft die Pflegesituation, gibt wertvolle Tipps zur Verbesserung der Pflege, berät zu Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten und dokumentiert den Einsatz für die Pflegekasse.

Was kostet ein Beratungseinsatz?

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Für die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Privatversicherte müssen in Vorkasse gehen und die Rechnung bei ihrer zuständigen Kasse einreichen. 

Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?

Nach Terminvereinbarung besucht ein zugelassener Berater die pflegebedürftige Person zu Hause. Es erfolgt eine Einschätzung der aktuellen Pflegesituation, eine Beratung zu möglichen Verbesserungen und eine schriftliche Dokumentation für die Pflegekasse. Jeder zweite Termin kann auch digital per Videotelefonie stattfinden.

Wie oft ist ein Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 erforderlich?

Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig und kann einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden.

Wie oft ist ein Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 – 3 erforderlich?

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz einmal pro Kalenderhalbjahr verpflichtend.

Wie oft ist ein Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 – 5 erforderlich?

Bei Pflegegrad 4 und bei Pflegegrad 5 muss der Beratungseinsatz einmal pro Quartal erfolgen.

Was passiert, wenn man den Beratungseinsatz nicht macht?

Die Pflegekasse hat die Möglichkeit, Ihnen das Pflegegeld zu kürzen bzw. sogar vollständig zu streichen, sollten Sie den Beratungseinsatz wiederholt nicht fristgerecht nachweisen können.

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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