Toll Betreuung und Pflege GmbH

Persönlich in Nordrhein-Westfalen oder deutschlandweit per Videotelefonie

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI


Jetzt kostenlosen Beratungseinsatz vereinbaren
Frau berät altes Ehepaar an einem Tisch sitzend

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Ihre Vorteile mit Toll

Schnell und unkompliziert

Wir organisieren direkt und zeitnah Ihren persönlichen Beratungstermin – flexibel bei Ihnen vor Ort oder jedes zweite Mal auch per Videotelefonie

Kompetente Unterstützung

Sie werden von erfahrenen Fachkräften beraten, die Ihnen praktische Tipps und Hilfestellungen für den Pflegealltag geben.

Keine Bürokratie

Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse und erbringen den Nachweis des Beratungseinsatzes – kein Aufwand für Sie.

Regelmäßige Evaluation

Gemeinsam optimieren wir Ihren Pflegealltag. Wir legen Maßnahmen zur Verbesserung fest, überprüfen diese und passen sie bei Bedarf an

  • Schnell und unkompliziert

    Wir organisieren direkt und zeitnah Ihren persönlichen Beratungstermin – flexibel bei Ihnen vor Ort oder jedes zweite Mal auch per Videotelefonie

  • Kompetente Unterstützung

    Sie werden von erfahrenen Fachkräften beraten, die Ihnen praktische Tipps und Hilfestellungen für den Pflegealltag geben.

  • Keine Bürokratie

    Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse und erbringen den Nachweis des Beratungseinsatzes – kein Aufwand für Sie.

  • Regelmäßige Evaluation

    Gemeinsam optimieren wir Ihren Pflegealltag. Wir legen Maßnahmen zur Verbesserung fest, überprüfen diese und passen sie bei Bedarf an


Haben Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 und beziehen nur Sachleistungen, können Sie unsere Beratung dennoch freiwillig nutzen. Das ist besonders hilfreich, wenn eine Höherstufung des Pflegegrads begründet werden soll oder Sie Hilfsmittel wie einen Rollator benötigen. Der Beratungseinsatz kann in solchen Fällen die Beantragung erleichtern und den Prozess beschleunigen.

Pflichten & Fristen für den Beratungseinsatz

Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine ergänzende Hilfe von einem professionellen Pflegedienst erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. Die Höhe des Pflegegrads legt dabei fest, in welchem Intervall die Beratung stattfinden muss

PflegegradHäufigkeitZeitliche Fristen
11x pro Halbjahr möglichfreiwillig
2 & 31x pro Halbjahr• 01.01. – 30.06. 
• 01.07. – 31.12.
4 & 51x pro Quartal• 01.01. – 31.03. 
• 01.04. – 30.06. 
• 01.07. – 30.09. 
• 01.10. – 31.12.

Beachten Sie: Wird die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden!

Wir übernehmen den Nachweis für Sie

Mit uns stellen Sie sicher, dass ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird. Wir übermitteln den erforderlichen Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – ohne Aufwand für Sie!

So läuft der Beratungseinsatz ab

Wir planen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für einen Beratungsbesuch. Kontaktieren Sie uns dafür gerne telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail. Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 selbst läuft dann wie folgt ab:

1

Klärung der Rahmen­bedingungen

Wir erfassen Ihre Stamm­daten und den Zeitpunkt des Beratungsbesuchs.

2
Haus

Erfassung der Pflege­situation

Wir betrachten Ihre individuelle Situation und prüfen, ob die ­Pflege zuhause gesichert ist.

3

Individuelle Beratung

Wir geben praxisnahe Tipps, beantworten Ihre Fragen und regen Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegealltags an.

4
Geld

Dokumentation und ­Abrechnung

Wir kümmern uns um die Abrechnung und den Nachweis des Beratungsein­satzes bei der Pflegekasse.

  • 1

    Klärung der Rahmen­bedingungen

    Wir erfassen Ihre Stamm­daten und den Zeitpunkt des Beratungsbesuchs.

  • 2
    Haus

    Erfassung der Pflege­situation

    Wir betrachten Ihre individuelle Situation und prüfen, ob die ­Pflege zuhause gesichert ist.

  • 3

    Individuelle Beratung

    Wir geben praxisnahe Tipps, beantworten Ihre Fragen und regen Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegealltags an.

  • 4
    Geld

    Dokumentation und ­Abrechnung

    Wir kümmern uns um die Abrechnung und den Nachweis des Beratungsein­satzes bei der Pflegekasse.

Kosten? Für Sie keine!


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Jetzt unverbindlich Termin anfragen

Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach §37.3 – persönlich vor Ort in Nordrhein-Westfalen oder deutschlandweit per Videotelefonie?
Fragen Sie gerne einen Termin über das nachfolgende Formular an oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail:

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gerne.


 0711 / 54 89 88-88
 info@toll-betreuung.de