Besondere Pflege für besondere Menschen
Pflege bei Behinderung

Betreuung bei Behinderung: Selbstbestimmte häusliche Pflege

Wenn die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eines Menschen dauerhaft eingeschränkt sind, spricht man von Behinderung. Vor allem, wenn die Behinderung plötzlich kommt, stellen sich viele Fragen darüber, wie es weitergeht, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und wer die Betreuung und Pflege bei Behinderung übernehmen kann. Die rechtliche Grundlage dabei ist klar und fordert die gesellschaftliche und soziale Teilhabe behinderter Menschen. Um dies zu gewährleisten, kann den Betroffenen ein Betreuer für Behinderte zur Seite gestellt werden.

Das bedeutet, dass auch Personen mit Handicaps ein möglichst normales Leben führen und einen Beruf erlernen und ergreifen sollten sowie in einem funktionierenden sozialen Umfeld leben. Dafür ist es sehr förderlich, die Pflege von Behinderten, wenn möglich, zu Hause durchzuführen. Im bekannten Umfeld und unter vertrauten Umständen zu leben, ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Beitrag zur Eigenständigkeit und dank der häuslichen Rundum Pflege von Toll Betreuung und Pflege kann diese Lebensqualität erhalten bleiben.

 

 

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Ein Betreuer für Behinderte leistet mehr als Grundversorgung

 

Die Pflege bei Behinderung kann vieles enthalten und umfasst weit mehr als nur die hygienische und medizinische Grundversorgung. Durch gezielte Förderung und individuelle Unterstützung wird gewährleistet, dass sich der Zustand der betroffenen Person nicht verschlechtert und die Folgen der Behinderung weniger gravierend ausfallen. Besonders dann, wenn die Behinderung in Folge eines Unfalls auftritt, können ein gezielt eingesetzter Betreuer für Behinderte und professionelle Pflege eine Minderung oder sogar Besserung der Beeinträchtigung erreichen.

So gehören zur Pflege bei Behinderung sowohl die hauswirtschaftliche Unterstützung als auch die psychosoziale Betreuung und die komplette Rundumpflege im Alltag. Je nach dem Grad der Behinderung stimmen wir mit Ihnen vor Ort in Ihrem Zuhause ab, welche Module das Leistungspaket umfassen muss, um die Pflege durch einen Betreuer für Behinderte optimal zu gewährleisten.

Ob bei Gehbehinderung, Sehbehinderung oder geistiger Behinderung – mit unseren flexiblen und individuellen Möglichkeiten sind Pflegebedürftige bestens betreut. Die Assistenzkräfte von Toll Betreuung und Pflege sind fest im Unternehmen angestellt und kommen alle aus Deutschland. Als Kunde bestimmen Sie den Tagesrhythmus und die Aktivitäten ganz nach Ihren Wünschen.

Durch professionelle Aus- und Weiterbildung verfügen unsere Assistenzkräfte über alle fachlichen Kompetenzen, die für die Betreuung und Pflege bei Behinderung notwendig sind. Bei Bedarf werden sie zusätzlich durch examinierte Pflegefachkräfte unterstützt. Toll Betreuung und Pflege berät Sie auch bezüglich der Finanzierung der Pflege sowie der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

 

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Finanzierung der Behinderten-Betreuung

 

In Abhängigkeit der Beeinträchtigung liegt eine Pflegebedürftigkeit in unterschiedlichen Schweregraden vor. Das zu beurteilen obliegt dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einem transparenten Punktesystem.

  • Pflegegrad 1: die Selbstständigkeit ist nur in geringem Maß beeinträchtigt (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtig, eine besondere pflegerische Versorgung liegt vor (90 bis 100 Punkte)

Aus dieser Einteilung resultieren die finanziellen Aufwendungen, die für einen Betreuer für Behinderte eingesetzt werden. Um eine optimale medizinische Versorgung, körperliche Grundpflege und die Teilhabe am sozialen Leben sicherzustellen, werden die Pflegesachleistungen direkt durch uns, als anerkanntem Pflegedienst, bei der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.

 

Pflegegrad Sachleistung im Monat Entlastungsbetrag im Monat
1 125 €
2 689 € 125 €
3 1.298 € 125 €
4 1.621 € 125 €
5 1.995 € 125 €

Gemeinsam entwickeln wir einen Pflegeplan, mit dem Sie sich jederzeit gut umsorgt fühlen. Wir beraten Sie gern in einem ersten Gespräch über Ihre Möglichkeiten und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Toll Betreuung leistet Pflege auch bei schwerer Behinderung

Die Betreuung von Behinderten kann in unterschiedlichen Modellen erfolgen. Sie beinhaltet sowohl die 24-Stunden-Pflege¹ als auch die Betreuung von Behinderten bei alltäglichen und freizeitlichen Anlässen. Selbstverständlich ist Toll Betreuung und Pflege auch bei Mehrfach-Schwerstbehinderung für Sie da. Dank des engen Kontaktes, den unsere einfühlsamen, fest angestellten Pflegekräfte mit Ärzten und Therapeuten pflegen, können sie selbst bei außergewöhnlich starker Behinderung die notwendige Betreuung und Pflege leisten.

 

 

Immer an Ihrer Seite: Betreuer für Behinderte

Unser festangestelltes und deutschsprachiges Pflegepersonal arbeitet deutschlandweit in kleinen Teams. Besonders in der 24-Stunden-Pflege¹ <b>sind vertraute Betreuer für Behinderte unerlässlich</b>. Der Wechsel erfolgt innerhalb des Teams nach 14 Tagen und stellt damit sicher, dass Sie jederzeit einen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben, zu dem sich ein vertrauenswürdiges Verhältnis aufbauen lässt.

Die ständige Weiterbildung unserer Pflegekräfte sowie die Hospitation in Fachkliniken vor dem Beginn für die Betreuer von Behinderten bereitet sie optimal auf diese Aufgabe vor. Sorgfältig wählen wir für Sie die passende Pflegekraft aus, die dann bereits in kürzester Zeit nach Ihrer Anfrage mit der Betreuung beginnt. Seit 1986 verfügt Toll Betreuung und Pflege über höchste Kompetenz und beste Qualifikationen im Bereich der ambulanten Pflege und garantiert Ihnen auch für die Pflege bei Behinderung niveauvolle, kompetente und erstklassige Betreuung.

Selbstverständlich arbeiten unsere professionellen Pflegekräften nach gültigen Arbeitszeitgesetzen. Diese aktive Arbeitszeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Arbeitszeit richtet sich dabei nach den mit Ihnen getroffenen Absprachen und Ihrem persönlichen Tagesrhythmus. Auch Nachteinsätze sind rechtlich unproblematisch wenn die Zeit über den Tag für die Pflegekraft mit ausreichend Freiraum ausgeglichen wird. Während der Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keinerlei Verpflichtung sich im Haus aufzuhalten.

Unsere Pflegekräfte hospitieren vor dem Pflegeeinsatz in der entsprechenden Fachklinik und erlernen dort den Umgang mit der speziellen individuellen Pflegesituation des Betroffenen. Bei Intensiv- und Beatmungspflege verweisen wir auf unser Schwesterunternehmen Toll 24 Intensivpflege GmbH &amp; Co. KG

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Pflege nach Krankheit

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.