Pflege bei Krebs: Individuell und schonend
Eine Krebserkrankung verändert das Leben nachhaltig. Neben einer Umstellung des ganz normalen Lebensablaufs bringt sie auch starke psychische Belastungen mit sich. Da die Betroffenen nach der stationären Behandlung häufig noch längere Zeit zu Hause gepflegt und umfassend betreut werden müssen, hilft Toll Betreuung auch hier bei der häuslichen Pflege bei Krebs.
Im Kampf gegen die Krankheit kann so im heimischen, gewohnten Umfeld Kraft getankt und Energie gesammelt werden. Auch wenn eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer absehbar ist, leisten ambulante Pflegedienste wie Toll Betreuung und Pflege wertvolle Unterstützung für Angehörige und Krebskranke selbst. Vor allem in Phasen der Mutlosigkeit, Gereiztheit oder bei akuten Schmerzen ist professionelle Pflege bei Krebs enorm wichtig, um mit der veränderten Situation angemessen umgehen zu können.
Was ist Krebs?
Krebs ist eine schädliche Gewebeneubildung, die in Form eines Tumors erkennbar ist. Einzelne Krebsarten entstehen im blutbildenden System. Am häufigsten sind die Organe Brust, Prostata, Leber, Lunge oder Dickdarm betroffen.
Wenn in den einzelnen Körperzellen ein Ungleichgewicht zwischen dem Zellwachstum und dem Absterben der Zellen entsteht, ist das der Brutherd für Krebszellen. Auch die Wirkung von äußeren Einflüssen oder Lebensgewohnheiten kann Krebserkrankungen hervorrufen.
Kann Krebs zu einer Pflegebedürftigkeit führen?
Aufgrund der vielfältigen und vor allem kraftraubenden Therapieformen sind viele Patienten nicht mehr in der Lage, ihr Leben wie vor der Diagnose weiterzuführen. Sei es durch Medikamentengabe, Operation oder Chemotherapie – vor allem in dem schweren Kampf gegen den Krebs benötigen die Betroffenen Hilfe.
Nach dem Sozialgesetzbuch II haben Personen ein Anrecht auf Hilfe, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihr eigenes Leben zu meistern. Ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit ist somit sinnvoll. Im Sinne des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird die häusliche Pflege gefördert und unterstützt. Ab einem Pflegegrad II erhalten betroffene Pflegesachleistungen, für die ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden kann.
Die Einstufung in die Pflegebedürftigkeit – auch bei einer Krebserkrankung – erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:
- Pflegegrad 1: nur geringe Beeinträchtigung der eigenen Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Versorgungs- und Pflegeaufwendungen
Wer trägt die Kosten bei Krebspflege?
Ist die Pflegebedürftigkeit erteilt und mindestens der Pflegegrad II anerkannt worden, können die Betroffenen sich mit der Pflege bei Krebs auseinandersetzen. Mit Toll Betreuung und Pflege haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Die Pflege bei Krebs erfolgt mit uns als anerkannter Pflegedienst, die Pflegesachleistungen rechnen wir direkt mit der zuständigen Pflegeversicherung ab.
Sachleistung im Monat | Entlastungsbetrag im Monat | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | – | 125 € |
Pflegegrad 2 | 689 € | 125 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 125 € |
Pflegegrad 4 | 1.621 € | 125 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 125 € |
Individuelle Pflege bei Krebs
Wir versichern Ihnen, dass unsere fachlich geschulten und deutschsprachigen Pflegekräfte die Pflege bei Krebs so individuell wie möglich gestalten. In kleinen und vertrauensvollen Teams wechseln die Pflegekräfte im 14-Tage-Rhythmus, somit stellen wir eine höchst verantwortungsvolle Pflege bei Krebs sicher, aber auch die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Dauerpflegekräfte. Anders als der Begriff 24-Stunden-Pflege vermuten lässt, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen. Dabei richtet sich der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang nach den mit Ihnen getroffenen Absprachen und verteilt sich auf die Phasen, in denen Sie Hilfe und Betreuung benötigen. So haben Sie immer einen professionellen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Umfassende Pflege von der Grundversorgung bis zur Schmerzbehandlung
Die Pflege bei Krebs erfordert umfassende Planung von kompetenten Fachkräften. Unsere einfühlsamen Pflegekräfte von Toll Betreuung und Pflege arbeiten deshalb eng mit dem Haus- und onkologischen Facharzt zusammen, so dass die Betreuung optimal organisiert und genau auf den individuellen Krankheitsfall abgestimmt werden kann.
Von der täglichen Grundversorgung, die das Waschen und die Körperhygiene, das Ankleiden und die Nahrungsaufnahme umfasst, über die gewissenhafte Medikamenteneinnahme bis hin zur Behandlung von Schmerzen sind unsere Pflegekräfte in jeder Situation vor Ort und stehen helfend zur Seite. Sie sind mit den bei Krebs auftretenden Begleiterscheinungen wie Hautempfindlichkeit, Müdigkeit oder Übelkeit bestens vertraut und können gezielt dabei helfen, Beschwerden zu lindern und das Leben somit trotz Erkrankung lebenswert zu gestalten.
Mit Toll Betreuung und Pflege steht Krebskranken ein starker Partner auf dem Weg zur Genesung zur Seite. Rufen Sie uns an – wir stehen Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gern zur Verfügung und stellen Ihnen die Möglichkeiten der Pflege bei Krebs vor.
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Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.