Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf
Wir sind stolz darauf, Qualitätsführer der häuslichen Rundum-Pflege zu sein. Das ist nur möglich, indem wir unsere festangestellten Pflegekräfte gewissenhaft und nach hohen Kriterien auswählen. So ist die Mindestvoraussetzung für eine Tätigkeit bei Toll Betreuung eine pflegerische Grundausbildung, die zwischen 200 und 400 Stunden beträgt. Darüberhinaus legen wir Wert auf die ständige Weiterbildung durch Schulungen. Je nachdem, welche Art der Betreuung und Pflege unsere Kunden benötigen, kommen Demenzbetreuer/-innen, Seniorenbegleiter/- innen, Pflegehelfer/-innen, Altenpfleger/-innen und Krankenpflegekräfte zum Einsatz.
- Geschulte deutsche Pflegekräfte
- Erfahrene, empathische Pflegekräfte in Festanstellung
- Grundausbildung in der Pflege
- Regelmäßige Weiterbildung
- Alle Pflegekräfte sprechen Deutsch und kommen aus Deutschland
- Zusätzliche Unterstützung und Anleitung durch examinierte Pflegefachkräfte
- Kleine Bezugspflegeteams wechseln sich im 14-tägigen Rhythmus ab
Pflege ist immer individuell und richtet sich nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen. Neben den pflegerischen Anforderungen spielen hier auch andere Aspekte eine wichtige Rolle: Soll eine Frau oder ein Mann pflegen? Wünscht der Pflegebedürftige regen geistigen Austausch oder ist er verwirrt und braucht vor allem eine geduldige Pflegerin? Wir legen größten Wert auf die passenden Pflegekräfte. Daher klären wir vor Pflegebeginn alle relevanten Fragen in einem ausführlichen Gespräch mit den Betroffenen. Sollte sich nach Beginn der Pflege herausstellen, dass die Pflegekraft und die pflegebedürftige Person wider Erwarten nicht harmonieren, wird ein Wechsel vorgenommen. Das geschieht ohne zusätzliche Kosten.
Wir arbeiten ausschließlich mit fest angestellten Pflegekräften aus Deutschland. Sie haben hier ihren Lebensmittelpunkt und sind hier kulturell verankert. Das ist wichtig für die Kommunikation und für den Austausch mit den Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Alle Pflegekräfte sind geschult und bilden sich regelmäßig weiter. Die Schulung umfasst in der Regel mindestens 200 Stunden.
Für besonders aufwändige Pflege greifen wir auf Pflegefachkräfte mit 3-jährige Ausbildung und staatlichem Examen zurück.
Die Pflegekraft wohnt während ihres Einsatzes in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person. Dafür benötigt sie eine Schlafmöglichkeit. Sie verlässt die Pflegestelle nur nach Absprache – etwa für Einkäufe – wenn in dieser Zeit eine andere Person an der Pflegestelle anwesend ist.
Verantwortung an der Pflegestelle tragen die examinierten Fachkräfte des zuständigen Einsatzbüros (examinierte Einsatzleitung). Sie besuchen die Pflegestellen regelmäßig, überprüfen die Dokumentation, sprechen mit Pflegekraft, Pflegekunden und Angehörigen. Pflege gelingt nur bei einem intakten Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und pflegebedürftiger Person. Sollte dieses Verhältnis gestört sein, wird die examinierte Einsatzleitung einen Wechsel der Pflegekraft einleiten.
Eine Pflegekraft bleibt in der Regel für 10 bis 14 Tage an der Pflegestelle und wird nach einer ausführlichen Übergabe von einer Kollegin abgelöst.
Durch unsere zentrale 24-stündige Telefonbereitschaft ist rund um die Uhr ein persönlicher Ansprechpartner erreichbar. Jedes Regionalbüro hat eine lückenlose Rufbereitschaft, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. So können wir auf unvorhergesehene Ereignisse umgehend reagieren und z.B. eine sofortige Ablösung garantieren.
Die Kosten einer Anwesenheitspflege richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand, nicht notwendigerweise nach der Pflegstufe. Den Aufwand schätzen wir nach einem Gespräch bei Ihnen, an der zukünftigen Pflegestelle oder im Krankenhaus.
Grundsätzlich leisten die Pflegekräfte Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Das umfasst Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Hygiene, beim Essen, bei der Mobilität und der Kommunikation. Außerdem führen sie den Haushalt, sie kochen, reinigen und waschen und erledigen leichte Gartenarbeiten. Darüber hinaus haben sie Zeit, sich um die individuellen psychosozialen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu kümmern. Dazu gehören Spaziergänge, Ausflüge oder andere gemeinsame Aktivitäten, das Vorlesen aus Büchern oder Zeitschriften, Gespräche oder Spiele etc. Sie fördern den Kontakt zu Angehörigen, Freunden und Nachbarn.
Pflegesachleistungen
Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen und privaten Pflegekassen. Daher können wir bei Kunden mit Pflegegrad die entsprechenden Pflegesachleistungen mit der ihrer Pflegekasse abrechnen. Die Leistungen der Pflegekassen finden Sie hier. Die Leistungen der privaten Pflegekassen entsprechen denen der gesetzlichen.
Leistungen der Berufshaftpflicht
Bei Berufsunfällen oder Berufskrankheiten erbringt die gesetzliche Unfallversicherung aktiv alle medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen aus einer Hand. Das beinhaltet Pflege und Assistenz. Somit trägt die gesetzliche Unfallversicherung auch die Kosten für notwendige Pflege oder Assistenz in ihrem Zuhause.
Leistungen von privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Auch private Versicherungen haften im Schadensfall und können Kosten für schuldhaft verursachte Pflege- oder Assistenzbedürftigkeit tragen.
Leistungen privater Pflege- Zusatzversicherungen
Private Pflege-Zusatzversicherungen tragen einen Teil der Pflegekosten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Leistungen kommunaler Kostenträger
Für Leistungen der Betreuung und Pflege zu Hause kann unter Umständen das Sozialamt eintreten. Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Diese Hilfe kann auch vorbeugend geleistet werden (§15). Im siebenten Kapitel des SBG XII ist die Hilfe zur Pflege geregelt. Als Grundlage über die Höhe der Leistungen dient die Einstufung der Pflegekasse. Leistungen anderer Träger wie etwa die der Pflegekasse, werden angerechnet. Zu den Hilfen des Sozialhilfeträgers zählt auch die Hilfe zur Weiterführung des eigenen Haushaltes (§ 70). Das Sozialamt soll den Wünschen der Leistungsberechtigten auf die Gestaltung der Leistung entsprechen, soweit sie angemessen sind und wenn diese Erfüllung mit nicht unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist (§ 9).
Gerne pflegen und betreuen wir auch Paare und Lebensgemeinschaften. Die Kosten dafür sind in der Regel niedriger als die entsprechenden Kosten in einem Pflegeheim.
Die Pflege wird regelmäßig dokumentiert. Als Angehörige(r) oder gesetzlicher Betreuer haben Sie die Möglichkeit, diese Dokumentation einzusehen. Das Team Ihres zuständigen Regionalbüros steht Ihnen jederzeit als Ansprechpartner für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Der Vertrag beschreibt den Umfang der Leistungen, die Laufzeit, das Leistungsentgelt und die Zahlungsbedingungen. Der Leistungsumfang richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Alle Leistungen werden in einem persönlichen Gespräch vor Vertragsbeginn abgesprochen und als Teil des Vertrages aufgenommen.
Unsere Verträge können von Kundenseite täglich fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden. Es sind auch zeitlich befristete Verträge möglich.
Unsere Pflegekräfte haben viel Erfahrung im Umgang mit dementiell veränderten Menschen. Wenn die Störungen im Tag-Nacht-Rhythmus der betroffenen Person dazu führen, dass sie tagsüber schläft, ist das kein großes Problem für die Pflegekraft. Sie passt sich dem Rhythmus an. Manche Demenzkranken schlafen fast gar nicht. Dann ist eine Pflege mit nur einer Pflegekraft schwierig. Wenn aber eine weitere Person (Angehöriger, Nachbar, Nachbarschaftshilfe …) die Pflegekraft täglich einen bestimmten Zeitraum entlastet, ist eine Pflege auch unter solch schwierigen Umständen möglich. Manchmal wechseln sich die Pflegekräfte auch häufiger ab, wenn die Pflege sehr belastend ist.
Für die Einrichtung einer Betreuung ist das Amtsgericht zuständig. Es setzt einen Betreuer ein, wenn ein entsprechendes (ärztliches) Gutachten vorliegt. Dieser ist dann Vertragspartner unseres Unternehmens.
Grundsätzlich leisten die Pflegekräfte alle notwendige Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Wenn es medizinisch notwendig ist, verschreibt der behandelnde Arzt medizinische Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, das Spritzen von Medikamenten oder die Pflege eines Tracheostomas). Medizinische Behandlungspflege wird von einem ambulanten Krankenpflegedienst erbracht. Sie wird von der Krankenkasse bezahlt.
Formular für Schnellbewerbung
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.