Deine Vorsorge
b-log: deine Vorsorge
Die b-log GmbH ist ein Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf betriebliche Vorsorgesysteme.
Gemeinsam mit der b-log GmbH hat die Toll Unternehmensgruppe ein TOLLes Vorsorgeprogramm für dich mit den Bausteinen betriebliche Altersvorsorge sowie Berufsunfähigkeitsabsicherung ausgearbeitet.
VORTEILE
- 20 % Arbeitgeberzuschuss auf den Bruttoeigenbetrag
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung
- besonders vorteilhafte Konditionen
- objektive Vorsorgeberatung durch die Berater der b-log GmbH
WER?
- Jede*r TOLLe Mitarbeiter*in hat mit dem Start bei Toll ein Anrecht auf die Leistungen aus dem Vorsorgeprogramm.
WIE?
- Du hast Interesse? Dann melde dich einfach direkt bei der Personalabteilung:
personal@toll-bp.de
0711 – 54 89 88 22
0711 – 54 89 88 87. - Von ihr erhältst du ein Anmeldeformular, über das du du einen professionellen Beratungstermin mit der b-log GmbH vereinbaren kannst. Bei dem Termin erfährst du alles Weitere.
WIE VIEL?
- Auf deinen Bruttoeigenbetrag geben wir einen zusätzlichen Zuschuss von 20%.
- Außerdem profitierst du durch eine steuer- und sozial versicherungsfreie Einzahlung.
- Die konkrete Höhe deiner Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einem Beratungstermin kannst du darüber mehr erfahren.
* Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Versorgungsordnungen sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Diese Leistung gilt nur für Mitarbeiter*innen, die in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind. Minijobber*innen sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.