Deine Bonuskarte
Edenred: deine Bonuskarte
Edenred ist ein Bonusprogramm, das du über deine persönliche Bonuskarte nutzen kannst. Die Bonuskarte erhältst du von uns zugeschickt. In regelmäßigen Abständen wird diese Karte bei Erfüllung eines Kriteriums durch uns aufgeladen*.
VORTEILE
- Erhöhung deines Nettogehaltes durch einen steuerfreien Bonus
- online und deutschlandweit bei über 49.000 Akzeptanzstellen einlösbar
- einfaches Bezahlen wie mit einer EC Karte
WER?
- Jede*r TOLLe Mitarbeiter*in hat mit dem Start bei Toll ein Anrecht auf die Leistungen aus dem Vorsorgeprogramm.
WIE?
- Die Bonuskarte von Edenred erhältst du automatisch von uns zugeschickt, sobald du deine Probezeit bestanden hast.
- Zu bestimmten Anlässen wird diese Karte durch uns aufgeladen.
- Einlösen kannst du die Karte bei über 49.000 Akzeptanzstellen: www.edenred.de/akzeptanzpartner-uebersicht
WIE VIEL?
- Nach dem Bestehen deiner Probezeit erhältst du automatisch 25 € auf deine Karte geladen.
- Jedes Jahr zu deinem Geburtstag schenken wir dir ebenfalls 25 €.
* Die Zahlung vertraglich nicht geschuldeter Leistung erfolgt freiwillig ohne Bindung für die Zukunft, auch bei wiederholter Zahlung besteht kein zukünftiger Anspruch auf die Leistung. Diese Leistung gilt nur für Mitarbeiter*innen, die in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind. Minijobber*innen sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.