Pflegegrad 2
Was bedeutet der Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 ist die zweitniedrigste Stufe im Pflegegradsystem und entspricht im vormaligen Pflegestufensystem in etwa den Stufen 0 und 1. Ab dem Grad 2 erhalten die Betroffenen bereits eine professionelle Pflege in geringem Umfang, da die Alltagskompetenz schon als eingeschränkt gilt. Auch ist ab diesem zweiten Grad die Selbstständigkeit des Pflegenehmers deutlich minimiert. Die Leistungen schließen eine individuell nach Bedarf festgelegte tägliche Grundpflege sowie Zuschüsse für eine eventuelle vollstationäre Pflege und weitere Maßnahmen ein.
Pflegegrad 2: Voraussetzung für die Einstufung
Wie bei allen anderen Pflegegraden auch bewertet ein offizieller Pflegegutachter der Kranken- und Pflegekasse die Situation und entscheidet über die Alltagskompetenz sowie den aktuellen Grad der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Einen pauschalen Katalog an Kriterien zur Einstufung in den Pflegegrad 2 gibt es nicht, denn die Pflegebedürftigkeit einer jeden Person ist sehr unterschiedlich. Daher beurteilt ein offizieller Pflegegutachter verschiedene Bereich des täglichen Lebens und auch, inwieweit die Person diese meistern kann. Zu Hilfe wird ein Punktesystem gezogen, das jeden Teilbereich separat bewertet. Das Gesamtergebnis setzt den Grad der Pflege fest und damit die Maßnahmen sowie Leistungen, die die Pflegekasse übernimmt und bezuschusst.
Bei der Beurteilung durch den Gutachter fließt das Punktergebnis des Moduls Selbstversorgung mit 40 % am stärksten in die Gesamtbewertung ein. Hier geht es um die tägliche Bewältigung des Alltags und um die Fähigkeit der existentiellen Grundversorgung wie Einkaufen, Essen, Waschen. Liegt die Gesamtpunktzahl der acht zu bewertenden Bereiche mit ihren insgesamt 65 Merkmalen zwischen 27 und 47, erhält der Antragsteller bzw. der Betroffene den Pflegegrad 2.
Die Bewertung funktioniert über ein Punktesystem, für das verschiedene Module bewertet werden:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrad 2: Leistungen
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Leistungen, die im Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können.
Pflegegrad | Sachleistung/Monat ambulant | Pflegegeld/Monat ambulant | Entlastungsbetrag nur Kostenerstattung/Monat ambulant | Leistungsbetrag/Monat ambulant | Kurzzeitpflege/Jahr | Verhinderungs-pflege/Jahr |
---|---|---|---|---|---|---|
2 | 761 € | 332 € | 125 € | 770 € | 1.774 € | 1.612 € |
* Stand: 01.01.2024; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet
Was wird von der Pflegekasse bezuschusst?
Da Personen im Pflegegrad 2 deutliche Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags zeigen, wird den Pflegebedürftigen ab diesem Grad externe Hilfe zugesprochen. Die betroffene Person hat Anspruch auf tägliche professionelle Unterstützung bei der Grundpflege. In diese fallen die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Toilettengang), Ernährung (Betreuung bei der Nahrungsaufnahme) und Beistand bei der Mobilität (Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen etc.). Je nach Grund der Pflegebedürftigkeit richtet sich die Grundpflege am individuellen Bedarf aus.
Ab dem Pflegegrad 2 erhält der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 Euro, wenn er von Angehörigen unterstütz wird. Auch einen Zuschuss von 761 Euro im Monat für Sachleistungen (z.B. ein professioneller Pflegedienst) übernimmt die Kasse.
Wie bereits in Pflegegrad 1 stehen dem Pflegebedürftigen von der Kasse monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag im Sinne einer Kostenrückerstattung zu – für zusätzliche Unterstützung im Haushalt und Leistungen, die nicht unter die pflegerische Grundversorgung fallen. Dazu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote und Gruppenaktivitäten. Diesen Betrag erstattet Ihnen die Kasse, nachdem Sie entsprechende Quittungen und Zahlungsbelege bei der Pflegekasse eingereicht haben.
Erfolgt die Pflege vollstationär in einem Heim, bezuschusst die Kasse die Kosten mit 770 Euro monatlich. Außerdem zahlt die Pflegekasse bis – je nach Einzelfall – zu 6 Wochen pro Jahr 1.612 Euro Verhinderungspflege insgesamt. Die Verhinderungspflege kommt dann infrage, wenn die eigentliche pflegende Person, meist ein Familienangehöriger, im Urlaub ist und für diesen Zeitraum ein Pflegedienst beschäftigt wird. Auch ein Zuschuss für Kurzzeitpflege ist in den Kassenleistungen enthalten. In der Regel für 4 Wochen, in manchen Fällen auch für 8 Wochen, erhält der Pflegebedürftige maximal 1.774 Euro insgesamt. Eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt und einer Operation notwendig sein.
Beispiel Pflegegrad 2
Nehmen wir als Beispiel für diesen Pflegegrad eine fiktive Person:
Herr und Frau Tabor leben gemeinsam in einer kleinen Wohnung und beziehen zusammen eine niedrige Rente. Das Geld reicht beiden zum Leben, doch größere Ausgaben sind damit nicht zu bewältigen. Bei Frau Tabor wurde bereits vor einigen Jahren Rheuma diagnostiziert. Zum Glück ist die Krankheit noch nicht sehr weit fortgeschritten, sodass die Seniorin eigentlich alles selbst erledigen kann. Bei ihrem Mann wurde vor einigen Monaten Demenz festgestellt. Bei der Bewältigung der alltäglichen Dinge benötigt er zunehmend Hilfe von seiner Frau. Frau Tabor hilft, wo sie kann, gelangt aber schnell an ihre körperliche und psychische Belastungsgrenze. Die Pflege ihres Mannes verschlingt all ihre Zeit, weshalb sie nichts mehr für sich als Ausgleich tun kann. Für ihren wöchentlichen Seniorensport gegen ihr Rheuma hat sie genauso wenig Zeit wie für die regelmäßige Kaffeerunde mit ihren Freundinnen. Frau Tabor beantragt in Absprache mit ihrem etwas uneinsichtigen Mann Pflegeleistungen für ihn.
Der Gutachter, der kurz darauf vorbeikommt, legt den Pflegegrad 2 für Herrn Tabor fest. Mehrmals die Woche kann nun ein Pflegedienst kommen, der Herrn Tabor in den grundlegenden Dingen unterstützt. Gezahlt wird diese Leistung mit dem Pflegegeld aus der Kasse. Der Entlastungsbetrag ermöglicht außerdem einen Betreuungsdienst, der mit Herrn Tabor einmal pro Woche Gedächtnisübungen macht. Währenddessen hat Frau Tabor nun wieder Zeit, sich ein wenig um ihr eigenes körperliches und seelisches Wohlergehen zu kümmern.
Fragen und Antworten Pflegegrad 2
Wer erhält Pflegegrad 2?
Diesen Pflegegrad erhalten Personen, die laut Gutachten im Alltag und in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind und auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.
Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 ein?
Etwa jeder dritte Antrag auf einen Pflegegrad wird abgelehnt. In diesem Fall sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen. Erledigen Sie das immer schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein.
Prüfen Sie dazu zunächst das der Ablehnung beigefügte Gutachten und gehen Sie alle dort aufgelisteten Punkte durch. Folgende Überlegungen helfen außerdem: War am Tag der Begutachtung der Pflegebedürftige ungewöhnlich fit und entsprach dieser Tag möglicherweise nicht dem durchschnittlichen Pflegealltag? Wurden alle Sachverhalte korrekt erfasst oder fehlen einige Punkte? Halten Sie alles schriftlich fest, was Ihnen auffällt oder diesbezüglich in den Sinn kommt. So vergessen Sie nichts, wenn Sie in den Widerspruch gehen.
Lassen Sie sich am besten auch von einem Pflegeberatungsdienst unterstützen. Solche Beratungsstellen sind speziell auf diese Fälle spezialisiert und kennen alle Tricks und Kniffe. So erhöhen Sie die Chancen, dass der Antrag auf Pflegeleistungen im zweiten Gang erfolgreich ist. Ein Widerspruch muss gründlich vorbereitet sein. Das heißt für Sie: Fordern Sie Arztbriefe, Atteste, Entlassungsberichte etc. ein, was für die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person spricht. Auch ein tägliches Pflegetagebuch kann bei den Bewertungspunkten zu dem Unterschied führen, der Ihnen den Pflegegrad 2 im Folgegutachten beschert.
Gut zu wissen: Innerhalb der vierwöchigen Frist reicht eine schriftliche Mitteilung an die Pflegeversicherung, dass Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Hier müssen Sie noch keine Gründe angeben. Anschließend haben Sie deutlich länger als die vier Wochen Zeit, den Widerspruch gut vorzubereiten.
Wie wird der Pflegegrad 2 beantragt und festgestellt?
Möchten Sie Leistungen der Pflegekasse erhalten, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Ein Pflegegrad selbst kann nicht beantragt werden, lediglich dass ein Gutachter Ihre Situation bewertet und Ihnen dadurch einen Pflegegrad zuspricht. Bitten Sie Ihre Kasse um Zusendung des entsprechenden Antragformulars. Haben Sie es ausgefüllt, lassen Sie das Formular wieder Ihrer Pflegekasse zukommen. Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird zeitnah hinzugezogen und bei Ihnen vorbeigeschickt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Der Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen besteht in der Person, die die Pflege übernimmt. Wird Pflegegeld beantragt, dann kümmert sich ein Angehöriger oder ein Bekannter um den Pflegebedürftigen, was mit dem monatlichen Pflegegeld abgegolten wird. Sorgt sich ein professioneller Pflegedienst ambulant um die Person, zahlt die Kasse einen monatlichen Zuschuss, die sogenannten Pflegesachleistungen.
Diese beiden Finanzleistungen können miteinander kombiniert werden. Beauftragt ein Pflegebedürftiger oder ein Angehöriger beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, um den Pflegebedürftigen täglich zu waschen und zu duschen, und werden die restlichen pflegerischen Aufgaben durch ein Familienmitglied übernommen, kann die übrig gebliebenen Pflegesachleistung dem Pflegegeld zugerechnet werden. Der jeweilige Anteil wird prozentual berechnet. Maximal dürfen 40 % der Pflegesachleistungen einer professionellen Pflegekraft auf das Pflegegeld für pflegende Angehörige übertragen werden.
Gut zu wissen: Wer eine Kombileistung beantragt, ist daran sechs Monate gebunden. Es sollte also wohlüberlegt sein, welche Pflegeaufgaben der Angehörige realistisch übernehmen und in seinen eigenen Alltag einbauen kann und welche an den Pflegedienst abgegeben werden.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.