Pflegewissen
Ein geliebter Angehöriger von Ihnen ist schwer erkrankt und benötigt zukünftig eine regelmäßige und professionelle Pflege? Die kommenden Wochen bis zur Entlassung werden turbulent, vieles muss organisiert, zahlreiche Anträge eingereicht werden. Doch durch die Unterstützung der Toll Betreuung kehren Sie ganz schnell wieder in Ihren gewohnten Alltag zurück! Von vielen Begriffen und Möglichkeiten werden Sie zum ersten Mal hören. Oder wollen Sie sich näher damit beschäftigen, um herauszufinden, was machbar ist? Wir haben Ihnen ein umfassendes Kompendium zusammengetragen, in dem Sie alles finden, was Sie an Pflegewissen benötigen!
Angehörige pflegen: Wissenswertes für jeden Schritt
Die Kategorie Pflegewissen enthält viele brauchbare Hilfen und Auskünfte, vom Stellen des ersten Antrages bis hin zu einem Glossar mit einem Verzeichnis essenzieller Fragen, wie, was es beim barrierefreien Wohnen zu beachten gibt – und vielem mehr! Erfahren Sie von ebenfalls nützlichen Informationen für pflegende Angehörige, zum Beispiel durch die Kontakte zu Selbsthilfeverbänden oder hilfreichen Initiativen. Wir erklären Ihnen alles Wichtige, was Sie zum Thema Pflegegrad beantragen wissen müssen, sowie was die Pflegestärkungsgesetze I und II beinhalten und wie Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld geltend machen. Darüber hinaus finden Sie alles Wesentliche bezüglich Verfügungen, Vollmachten und weiteren wichtigen Anträgen wie dem Schwerbehinderten-Antrag und der Möglichkeit zu der anerkannten aktivierenden Pflege. Bei Toll Betreuung wird Pflegewissen großgeschrieben!
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.