Pflegeinformation
Aktivierende Pflege

Aktivierende Pflege

Der Begriff „aktivierende Pflege“ bezeichnet einen anerkannten und gesetzlich verankerten Pflegegrundsatz zur Betreuung pflegebedürftiger Personen, der als „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verstehen ist. Diese fähigkeitsfördernde und integrierende Pflegeform soll dazu dienen, Betroffene im Umgang mit ihrer Situation zu unterstützen und ihre Alltagskompetenzen und Fähigkeiten so weit wie möglich unter Anleitung einzusetzen.

 

Abgrenzung zur versorgenden Grundpflege

Die versorgende Grundpflege lässt sich deutlich von der aktivierenden Pflege abgrenzen. Bei der versorgenden Grundpflege geht es primär um die allgemeine Befriedigung der Grundbedürfnisse von Patienten, deren Rolle dabei aber zumeist passiv bleibt. Dem Pflegebedürftigen werden die meisten Tätigkeiten abgenommen. Diese kompensatorische Pflege führt zu anhaltender bzw. kontinuierlich zunehmender Abhängigkeit und einem langfristig gesteigerten Pflegeaufwand.

Die aktivierende Pflege hingegen motiviert Patienten gezielt dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigeninitiativ bei den zu verrichtenden Tätigkeiten mitzuwirken. Das Ziel der aktivierenden Pflege besteht darin, die vorhandenen körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Patienten zu erhalten und zu fördern bzw. verlorene Fähigkeiten zu reaktivieren. Das Ziel dabei ist, eine größtmögliche Eigenständigkeit und damit Lebensqualität zu erreichen. Die Patienten sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um selbstbestimmt am Leben teilnehmen und ihren Alltag mitgestalten zu können. Das Ergebnis sind nicht nur physiologische Fortschritte, sondern auch ein gestärktes Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein sowie eine größere Unabhängigkeit der Betroffenen.

Grundsätze der aktivierenden Pflege

Die aktivierende Pflege bedarf eines umfassenden Betreuungskonzepts, das individuell auf jede Person mit ihren körperlichen Voraussetzungen und Ressourcen abgestimmt werden muss. Das Spektrum reicht von leichter Unterstützung und Anleitung bei Aufgaben des täglichen Lebens bis hin zu weiter reichenden Intensivpflegemaßnahmen mit aktivierenden Impulsen. Auch müssen die persönlichen Wünsche und Ziele des zu Pflegenden bei der Pflegeplanung berücksichtigt werden. Trotz dieses individuellen Anspruchs stellen übergreifende Pflegestandards und Leitlinien für die Pflegenden Handlungsanweisungen dar. Somit wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen zielführend sind und im Sinne einer effektiven Pflege aufeinander abgestimmt stattfinden.

Mit gezielter Beratung, Anleitung und Unterstützung werden im Pflegealltag Fein- und Grobmotorik verbessert, der Gang stabilisiert, die sinnliche Wahrnehmung aktiviert bzw. verfeinert und die Kommunikationsfähigkeit gefördert. Bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Essen und Trinken, An- und Auskleiden oder der Körperpflege wird der Betroffene motiviert, sich aktiv zu beteiligen und in kleinen Schritten auch verlorene Fähigkeiten wiederzugewinnen. Die Förderung sozialer Kontakte sowie der Umgangs mit Mitmenschen spielt bei der aktivierenden Pflege eine ebenso wichtige Rolle. Bei allen Aktivitäten gilt stets der Grundsatz, die pflegebedürftige Personweder zu unter- noch zu überfordern.

Voraussetzungen für die aktivierende Pflege

Die wichtigste Voraussetzung für die aktivierende Pflege stellt das Engagement der pflegenden Personen dar. Aktivierende Pflege verlangt dem Pflegepersonal ein hohes Maß an Empathievermögen, Geduld sowie fachlicher Kompetenz ab und ist daher sehr anspruchsvoll. Neben der Aktivierung ist auch die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse, die Vermeidung von Schmerzen sowie die emotionale Unterstützung des Patienten zu gewährleisten.

Gegenseitiges Vertrauen sowie die Bereitschaft und Anstrengung der zu Pflegenden sind wichtige Voraussetzungen für eine effektive aktivierende Pflege. Der Zeitaufwand ist im Vergleich zur vollständigen Übernahme aller pflegerischen Tätigkeiten deutlich höher, müssen die Pflegebedürftigen doch immer wieder aufs Neue motiviert und angeleitet bzw. unterstützt werden. Allerdings kann die aktivierende Pflege je nach Grad der Pflegebedürftigkeit schon in relativ kurzer Zeit zu sichtbaren Erfolgen führen und den Betroffenen langfristig den Weg in einen selbstständigeren Alltag ebnen.

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Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.