Toll Betreuung und Pflege GmbH

Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz


Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz


Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz feststellen

Die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden und erfolgt genau wie die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen eines Gutachten . Dabei wird bei einem Besuch vor Ort überprüft, ob ein erhöhter Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene die Wohnung unkontrolliert oder ohne Absprache verlassen möchte, gefährliche Gegenstände unsachgemäß verwendet und damit eine Gefahr für sich und andere darstellt, sich aggressiv verhält und tätlich wird oder die eigenen Bedürfnisse nicht korrekt einschätzen kann.

Auch Beeinträchtigungen der Hirnfunktion, ein gestörter Tag-Nacht-Rhythmus sowie labiles und übermäßig emotionales Verhalten können unter anderem als Beurteilungskriterien herangezogen werden. Auf Basis der Einschätzung des Gutachters entscheidet die Pflegekasse über die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz.

Pflegegrad bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Bis zum Jahr 2016 hatten Personen mit Demenz, psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen mit nachgewiesener eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf die sogenannte „Pflegestufe 0“. Im Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seit Einführung der Pflegegrade entspricht die zuvor inoffizielle „Pflegestufe 0“ dem heute anerkannten Pflegegrad 2.

Besondere Leistungen der Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse. Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach dem Ergebnis des Gutachtens durch den Medizinischen Dienst. Je höher der Pflegegrad im Rahmen der Begutachtung ausfällt, desto höher auch der Leistungsbetrag, den Hilfebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten.

Im Jahr 2017 wurden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz durch das Pflegestärkungsgesetz mit Menschen gleichgestellt, die körperliche Einschränkungen haben. Seither haben sie einen deutlich erweiterten Leistungsanspruch. Eingesetzt werden können die Leistungen sowohl für die Betreuung durch anerkannte Pflegedienste, zur TagespflegeVerhinderungspflege oder um besondere Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können dabei auch kombiniert werden.

Neben den oben aufgezählten Leistungen besteht weiterhin der Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag sowie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung. Auch können sogenannte niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote wie etwa Selbsthilfegruppen, AlltagsbegleiterHaushaltshilfen, der Besuch eines Demenz-Cafés oder Einzelbetreuung zu Hause beansprucht werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen lassen sich in das Folgejahr übertragen.

 Für Betroffene und deren Angehörige ist es unbedingt empfehlenswert, die zusätzlichen Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen.