Toll Betreuung und Pflege GmbH

Pflege von Angehörigen


Pflege von Angehörigen


Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen bringt einige Herausforderungen mit sich, die nicht ausschließlich finanzieller Natur sind. Nicht nur ist es die zeitliche Einschränkung und organisatorische Leistung, die oft noch neben dem Beruf erbracht werden muss. Auch emotional verlangt die Pflege von Angehörigen einiges ab und kann die Pflegeperson bis an ihre Belastungsgrenze bringen.

Doch in dieser schwierigen Situation gibt es für pflegende Angehörige Anlaufstellen, die Beratung und Unterstützung bieten und oft als eine große Hilfe empfunden werden. Eine sinnvolle Option zur Entlastung ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, der hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Körperpflege oder andere Maßnahmen der Grundpflege übernehmen kann. Ganz nach dem individuellen Bedarf und in enger Absprache kann die Pflege von Angehörigen so arbeitsteilig organisiert werden. Von wenigen Stunden am Tag bis hin zu Verhinderungspflege oder einer Pflege rund um die Uhr sind flexible und individuelle Lösungen möglich.

Auch ein Pflegebegleiter kann im täglichen Pflegealltag unterstützen. Er legt ein Augenmerk auf Sie und Ihre Gesundheit und erinnert Sie daran sich ausreichend Zeit für sich zu nehmen.

Finanzielle Entlastung in der Pflege von Angehörigen

Die Pflegekosten für einen ambulanten Pflegedienst können in unterschiedlicher Höhe je nach Pflegegrad bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat die Bundesregierung die rechtlichen Regelungen außerdem weiter verbessert, um die Pflege von Angehörigen zu erleichtern. Ist ein Pflegegrad erteilt worden, können verschiedene Leistungen für die heimische Pflege beantragt werden. Die finanziellen Kosten für die Betreuung zu Hause werden ab dem Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen.

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung von Pflegebedürftigen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse die erbrachten Leistungen ab. Werden die Pflegesachleistungen nicht in voller Summe benötigt, kann die Kombinationszahlung in Frage kommen. Damit werden die tatsächlichen Kosten für die professionelle Pflege abgerechnet und das Pflegegeld zusätzlich prozentual gezahlt. Somit kann der Aufwand für die Angehörigen entlohnt werden.

Sachleistung im MonatEntlastungsbetrag im Monat
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2796 €131 €
Pflegegrad 31.497 €131 €
Pflegegrad 41.859 €131 €
Pflegegrad 52.299 €131 €

Stand: 01.01.2025; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen

Um ein geliebtes Familienmitglied zu betreuen, müssen die Angehörigen oftmals im Beruf kürzertreten. Der Verdienstausfall kann dabei teilweise durch das Pflegegeld oder ein zinsloses Darlehen des Bundes aufgefangen werden. Bei der plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit können Sie zu Beginn die kurzzeitige Arbeitsverhinderung beantragen und gleichzeitig das Pflegeunterstützungsgeld für diesen Zeitraum. Darüber hinaus haben Sie mit der Pflegezeit sechs Monate einen besonderen Kündigungsschutz, analog zur Elternzeit. Während dieser Phase zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht weiter, den Verdienstausfall müssen Sie selbst kompensieren.

Die 24-monatige Familienpflegezeit steht Ihnen zu, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 25 Beschäftigte sind. Auch hier erhalten Sie keine Lohnfortzahlungen.

Sowohl in der Pflegezeit als auch in der Familienpflegezeit können Sie die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld in Anspruch nehmen oder Sie beantragen ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie. Die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei von der Pflegekasse übernommen.

Zu allen Fragen rund um unseren Service, die Pflege von Angehörigen und individuelle Anliegen berät das Team von Toll Betreuung und Pflege Sie gern.