Pflegekosten
Sowohl bei der Betreuung in einem Pflegeheim als auch bei der ambulanten Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst fallen Kosten an, die sich je nach Art der Versorgung unterscheiden. So ist die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst meist günstiger als die Unterbringung in einem Heim.
Der von der Pflegeversicherung anerkannte Pflegegrad hat einen entscheidenden Einfluss auf die Pflegekosten, denn sie bestimmt, in welcher Höhe die Pflegekasse für die Betreuung des Pflegebedürftigen aufkommt. Sie beteiligt sich in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen an den Pflegekosten – je nachdem, ob die Pflege von einem Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Im Fall der Betreuung durch einen Pflegedienst, rechnet die Pflegeversicherung die erbrachten Leistungen nach einheitlichen Leistungskomplexen direkt mit dem Pflegedienst ab. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, so dass zum Beispiel auch eine Betreuung durch Angehörige mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes denkbar ist.
Diese Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse
Leistungsart | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Monatliche Leistungen | |||||
Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) | – | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen (bei Pflege durch einen professionellen Dienst) | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
Tages- und Nachtpflege | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflege | – | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Jährliche Leistungen | |||||
Kurzzeitpflege | – | 1.774 € (zzgl. max. 1.612 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Verhinderungspflege, insgesamt bis zu 3.386 €) |
1.774 € (zzgl. max. 1.612 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Verhinderungspflege, insgesamt bis zu 3.386 €) |
1.774 € (zzgl. max. 1.612 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Verhinderungspflege, insgesamt bis zu 3.386 €) |
1.774 € (zzgl. max. 1.612 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Verhinderungspflege, insgesamt bis zu 3.386 €) |
Verhinderungspflege | – | 1.612 € (zzgl. max. 806 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Kurzzeitpflege, insgesamt bis zu 2.418 €) |
1.612 € (zzgl. max. 806 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Kurzzeitpflege, insgesamt bis zu 2.418 €) |
1.612 € (zzgl. max. 806 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Kurzzeitpflege, insgesamt bis zu 2.418 €) |
1.612 € (zzgl. max. 806 € aus nicht beanspruchten Mitteln der Kurzzeitpflege, insgesamt bis zu 2.418 €) |
Sonderleistungen | |||||
Wohnraumanpassungen (je Gesamtmaßnahme) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Pflegekosten sorgfältig planen
Beim Eintreten eines Pflegefalls gibt es viel zu bedenken. Nicht selten trifft die Situation plötzlich ein, so dass schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Pflegekosten sollten bei der Planung der Pflege im Vorfeld dennoch unbedingt berücksichtig werden, um eine geeignete Versorgungsform zu finden.
Bei der Entscheidung für die Pflege in den eigenen vier Wänden durch einen ambulanten Pflegedienst sollten sich Pflegebedürftige und deren Angehörigen einige wichtige Fragen stellen. Müssen zum Beispiel Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung im eigenen Zuhause vorgenommen werden, damit die ambulante Betreuung überhaupt möglich wird? Welche Pflegeleistungen sind notwendig und welche Tätigkeiten können von der Familie oder von der pflegebedürftigen Person selbst noch erbracht werden?
Reicht die Beteiligung der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige selbst für den restlichen Betrag aufkommen. Deshalb sollte bereits frühzeitig über den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung oder einer anderen privaten Sparanlage für den Pflegefall nachgedacht werden. So wird der zusätzliche finanzielle Druck bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit verringert. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Pflegekosten beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.
Wir beraten Sie gern zu den individuellen Kosten der ambulanten Pflege bei Toll Betreuung und finden gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre häusliche Pflege.