Wissenswertes fuer pflegende Angehoerige

Informationen für pflegende Angehörige

Altern in Würde

Die „Initiative Altern in Würde“ ist eine Sektion des Deutschen Grünen Kreuzes e.V. (DGK), der ältesten Organisation für Gesundheitsaufklärung in Deutschland. Viele Informationen und Links zum Thema Demenz.

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Kuratorium Deutsche Altershilfe

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe / Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. entwickelt seit 1962 Konzepte und Modelle für die Altenhilfe, fördert sie und hilft, sie in die Praxis umzusetzen. Das KDA wurde vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Frau Wilhelmine Lübke ins Leben gerufen.

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Pflege-Selbsthilfeverband e. V.

Der Verband versteht sich als Initiative für menschenwürdige Pflege und setzt sich bundesweit für diese Zwecke ein.

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Info-Pflege.de

Eine umfamgreiche und regelmäßig aktualisierte Auswahl an Pflegeeinrichtungen bundesweit.

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Menschen-pflegen.de

Eine Initiative der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Malu Dreyer mit wertvollen Informationen für pflegende Angehörige.

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Curendo – Ihre Hilfe beim Pflegen

Informationsplattform für pflegende Angehörige mit vielen Tipps zum Thema Pflege, Pflegekursen und rechtlichen Fragen.

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Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.