Toll Betreuung und Pflege GmbH

Urlaubsbegleitung – sicher Reisen trotz Pflegebedarf


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Urlaubsbegleitung

Urlaubsbegleitung – sicher Reisen trotz Pflegebedarf

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Toll Betreuung und Pflege

Was bedeutet Urlaubsbegleitung in der Pflege?

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört das Reisen einfach dazu. Gemeinsam mit anderen Menschen neue Kulturen kennenlernen und den Blick über den Tellerrand wagen, ist auch mit einem erhöhten Pflegebedürfnis keine Utopie. Um die Reise zu genießen, stellen wir Ihnen Pflegepersonal zur Seite, das fachlich geschult ist und Ihnen bei allen Belangen Unterstützung garantiert. Dazu zählen:

  • Hilfe und Unterstützung im Tagesablauf
  • Die körperliche Pflege
  • Therapeutische Behandlungen

Die Pflege im Urlaub kann dabei innerhalb Deutschlands von Toll Betreuung und Pflege übernommen werden.

Urlaubsbegleitung mit Toll Betreuung und Pflege

Allein verreisen macht wenig Freude und ist besonders für Menschen mit einem zusätzlichen Pflegebedarf nicht empfehlenswert. Aber auch ein gemeinsamer Familienurlaub, bei dem die Angehörigen wissen, dass eine Urlaubsbegleitung jederzeit fachmännisch für den Pflegebedürftigen sorgt, ist dadurch unbelastet.

Unsere freundlichen und kompetenten Pflegekräfte sind auf einer Urlaubsreise für den Betroffenen da und versorgen ihn mit den gewünschten pflegerischen Leistungen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie in der sorglosen Zeit Ihre Selbstständigkeit genießen können und respektieren Ihre Wünsche. Die Urlaubsbegleitung ist für Betroffene und Angehörige eine wertvolle Hilfe für alle Beteiligten. Die Urlaubsbegleitung mit Toll Betreuung und Pflege ist aktuell nur innerhalb Deutschlands möglich.

Wie viele Stunden arbeitet eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Bei Toll Betreuung und Pflege werden sich stets feste Bezugs-Pflegeteams um Sie kümmern, damit sich ein herzliches und vertrautes Miteinander entwickeln kann. Dazu garantiert der 14-tägige Wechsel von Pflegekräften eine lückenlose Versorgung, wann immer Sie Hilfe und Betreuung benötigen. Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit ausreichend Ruhe- und Regenerationsphasen.

Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Zeit, eine Bereitschaftszeit und eine Rufbereitschaftszeit. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen Sie konkrete Unterstützung benötigen oder Aufgaben im Haushalt anfallen.

Die Arbeitszeit richtet sich nach den mit Ihnen getroffenen Absprachen und berücksichtigt Ihren persönlichen Rhythmus sowie Ihren gewohnten Tagesablauf. Grundsätzlich sind auch Nachteinsätze rechtlich unproblematisch, wenn die Zeit über den Tag mit ausreichend Freiraum ausgeglichen wird. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Während der Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keinerlei Verpflichtung sich im Haus aufzuhalten.

Mit unserer Pflegegarantie geben wir Ihnen das sichere Wissen, zu Hause betreut und gepflegt zu werden, denn wir bieten Ihnen eine lückenlose Versorgung. Bei Ausfall einer Pflegekraft sorgen wir umgehen für eine Ersatzkraft. Auch falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, bzw. wenn ihr Pflegegrad steigen sollte, werden Sie von uns zu Hause betreut, solange wie Sie das wünschen. Dies ist möglich, da unsere Pflegekräfte professionelle Unterstützung und Anleitung durch examinierte Pflegefachkräfte erhalten – Für eine Pflege, die Ihnen gut tut.

Gern beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Urlaubsbegleitung und die gewünschten Pflegemaßnahmen. Sprechen Sie uns an!

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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