Toll Betreuung und Pflege GmbH

Pflegegeld


Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegeld

Anspruch auf Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine Sozialleistung dar, die für pflegebedürftige Personen gesetzlich geregelt ist. Es soll dazu dienen, den Aufwand für die Pflege zu entschädigen und den Betroffenen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben nach ihren Wünschen zu ermöglichen. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhält der Betroffene Zahlungen seiner Pflegeversicherung.

Anspruch auf Pflegegeld hat, wer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten hinweg einen Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden pro Monat benötigt. Die Höhe des Pflegegeldes bemisst sich nach dem Pflegegrad und danach, durch wen und wo die Pflege erfolgt. Somit können die Leistungen der Pflegekasse entweder in Form von Pflegesachleistungen oder in Form eines Pflegegeldes in Anspruch genommen werden.

Im ersten Fall erfolgt die Pflege durch einen Pflegedienst, an den das Pflegegeld gezahlt wird. Im zweiten Fall übernehmen Familienmitglieder oder Bekannte die Pflege ihrer Angehörigen und das Pflegegeld wird direkt an den Betroffenen ausgezahlt, der darüber frei verfügen kann. Somit ist gewährleistet, dass Pflegebedürftige selbst entscheiden können, wo und von wem sie gepflegt werden.

Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad

In unterschiedlichen Lebensbereichen erfolgen Beobachtungen, wie sich der Pflegebedürftige im Alltag bewegt. Die Merkmale sind standardisiert und in sechs Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Mobilität und Selbstständigkeit
  • Modul 2: Kognitive Fähigkeiten und Kommunikation
  • Modul 3: Verhalten und Psychische Beeinträchtigungen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Belastungen durch Krankheiten / Umgang mit Therapie
  • Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte
Jetzt mehr über die Pflegegrade erfahren

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit anhand der Punktetabelle:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung)

Pflegegeld beantragen

Pflegegeld muss schriftlich beantragt werden, gilt nicht als Einkommen des Pflegebedürftigen und ist daher steuerfrei. Es wird auch während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr bis zur Hälfte weitergezahlt. Im ersten Schritt kann die Information an die Pflegekasse formlos erfolgen, der detaillierte Antrag muss nachgereicht werden. Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Verpflichtende Angaben sind die persönlichen Informationen sowie die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden sollen.

Auch eine Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld ist möglich. Dementsprechend können zum Beispiel pflegende Angehörige entlastet werden, indem ein ambulanter Pflegedienst einige der anfallenden Pflegeaufgaben regelmäßig oder

Gesetzliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen

Sachleistung im MonatEntlastungsbetrag im Monat
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2796 €131 €
Pflegegrad 31.497 €131 €
Pflegegrad 41.859 €131 €
Pflegegrad 52.299 €131 €

Stand: 01.01.2025; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

Toll Betreuung und Pflege ist immer an Ihrer Seite

Damit Sie auch in der Pflegebedürftigkeit jederzeit einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben, sind wir gern für Sie da. Wir sind ein ambulanter, von den Krankenkassen anerkannter Pflegedienst, der mit fachlich versierten und deutschsprachigen Pflegekräften bundesweit agiert. Mit unserer Pflegegarantie geben wir Ihnen das sichere Wissen, zu Hause betreut und gepflegt zu werden, denn wir bieten Ihnen eine lückenlose Versorgung durch den Wechsel unserer Pflegekräfte im 2-Wochen-Rhythmus. Bei Ausfall einer Pflegeperson sorgen wir umgehend für eine Ersatzpflegekraft.

Durch den Versorgungsvertrag nach SGB XI unterliegen wir strengen gesetzlichen Auflagen und der Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Vorliegen eines Pflegegrades können nur anerkannte Pflegedienste wie dem unseren die Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Die Pflegesachleistungen übersteigen in etwa die doppelte Höhe des Pflegegeldes. Unsere Leistungen reichen von der Unterstützung im Haushalt über die Kurzzeitpflege bis hin zu einer 24-Stunden-Pflege¹ und können jederzeit in Anspruch genommen werden. Vom Moment der Antragstellung an unterstützen wir Sie gern! Unser Team ist 24 Stunden für Sie da!

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

Mehr lesen