Toll Betreuung und Pflege GmbH

Pflegegesetze


Pflegegesetze

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Pflegegesetze, die für Unterstützung sorgen

Pflegeurlaub

Als Pflegeurlaub wird eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung bezeichnet, die entsteht, weil Arbeitnehmer einen nahen Angehörigen pflegen. Bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit besitzen Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage Pflegeurlaub zu nehmen. In dieser Zeit wird der Bedürftige entweder selbst gepflegt, oder sie wird genutzt, um eine ideale Pflegeversorgung zu organisieren. Wichtig: Die Freistellung für Pflegeurlaub ist unbezahlt. Allerdings gibt es die Möglichkeit des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung. Abgedeckt wird es durch die Pflegeversicherung des zu pflegenden Angehörigen.

Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht die bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Damit stellt es den arbeitsrechtlichen Rahmen für eine familiäre Pflegesituation. Muss ein Angehöriger gepflegt werden, steht es Arbeitnehmern zu, sich bis zu sechs Monate vom Beruf freistellen zu lassen. Eine Entgeltfortzahlung findet nicht statt. Jedoch bleibt die Sicherheit, dass das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Arbeitsstunden auf Teilzeit zu reduzieren.

Pflegestärkungsgesetze I und II

Die Pflegestärkegesetze I und II haben mehrere Auswirkungen. Ziel war es, die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu verbessern. Somit wurde nicht nur die Zahl der stationären Pflegekräfte erhöht, sondern auch ein spezieller Pflegevorsorgefond eingerichtet. Darüber hinaus wurden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben. Die beiden Pflegegesetze tragen größtenteils zur Unterstützung der ambulanten, häuslichen Pflege bei.

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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