Pflegegesetze
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, die Betreuung erkrankter Angehöriger im eigenen häuslichen Umfeld durchzuführen. Das Eintreten eines Pflegefalls passiert meist unvorbereitet und plötzlich. Ganz gleich, ob die Betreuung privat durch Verwandte geschieht, oder ob eine professionelle Pflegekraft engagiert wird: Eine gewisse Organisations- und Vorbereitungszeit ist unerlässlich. Doch auch danach sind viele Familien auf Hilfe angewiesen. Aus diesem Grund unterstützt der Staat mit zahlreichen Pflegegesetzen.

Pflegegesetze

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, die Betreuung erkrankter Angehöriger im eigenen häuslichen Umfeld durchzuführen. Das Eintreten eines Pflegefalls passiert meist unvorbereitet und plötzlich. Ganz gleich, ob die Betreuung privat durch Verwandte geschieht, oder ob eine professionelle Pflegekraft engagiert wird: Eine gewisse Organisations- und Vorbereitungszeit ist unerlässlich. Doch auch danach sind viele Familien auf Hilfe angewiesen. Aus diesem Grund unterstützt der Staat mit zahlreichen Pflegegesetzen.
Pflegegesetze, die für Unterstützung sorgen
Pflegeurlaub
Als Pflegeurlaub wird eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung bezeichnet, die entsteht, weil Arbeitnehmer einen nahen Angehörigen pflegen. Bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit besitzen Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage Pflegeurlaub zu nehmen. In dieser Zeit wird der Bedürftige entweder selbst gepflegt, oder sie wird genutzt, um eine ideale Pflegeversorgung zu organisieren. Wichtig: Die Freistellung für Pflegeurlaub ist unbezahlt. Allerdings gibt es die Möglichkeit des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung. Abgedeckt wird es durch die Pflegeversicherung des zu pflegenden Angehörigen.
Pflegezeitgesetz
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht die bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Damit stellt es den arbeitsrechtlichen Rahmen für eine familiäre Pflegesituation. Muss ein Angehöriger gepflegt werden, steht es Arbeitnehmern zu, sich bis zu sechs Monate vom Beruf freistellen zu lassen. Eine Entgeltfortzahlung findet nicht statt. Jedoch bleibt die Sicherheit, dass das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Arbeitsstunden auf Teilzeit zu reduzieren.
Pflegestärkungsgesetze I und II
Die Pflegestärkegesetze I und II haben mehrere Auswirkungen. Ziel war es, die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu verbessern. Somit wurde nicht nur die Zahl der stationären Pflegekräfte erhöht, sondern auch ein spezieller Pflegevorsorgefond eingerichtet. Darüber hinaus wurden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben. Die beiden Pflegegesetze tragen größtenteils zur Unterstützung der ambulanten, häuslichen Pflege bei.