Pflegefinanzen

Pflegefinanzen: alles, was Sie wissen müssen!

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Kraft, sondern auch Geld. Sie kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Reicht die Rente des Pflegebedürftigen nicht aus, wird meist die Familie zur Kasse gebeten. Doch das muss nicht sein! Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie bürokratische und finanzielle Hilfe bekommen können.

Mit welchen Kosten sollten Sie planen?

Wie viel Geld Sie für die Pflege Ihres Angehörigen einplanen müssen, können wir Ihnen pauschal nicht sagen. Der Leistungsumfang der Dauer- oder Kurzzeitpflege variiert je nach Patient, da stets der aktuelle Allgemeinzustand und der eventuell vorhandene Grad der Selbstständigkeit berücksichtigt wird. Auch wenn Sie und andere Familienmitglieder Aufgaben übernehmen möchten, zum Beispiel am Wochenende, reduzieren sich die Kosten für die Pflege.

Unterstützung und Geld für Pflege bekommen: Ihre Möglichkeiten

Das Thema Pflegefinanzen ist überaus komplex! Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Möglichkeiten auf finanzielle Unterstützung im Pflegefall zusammengetragen. Gern hilft Ihnen Toll Betreuung und Pflege bei der Beantragung der einzelnen Pflegefinanzen!

Pflegegeld

Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn die pflegebedürftige Person über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten einen Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden pro Monat benötigt. Das Pflegegeld berechnet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der Person. Außerdem hängt es davon ab, wo sowie durch wen die Pflege erfolgt. Es gibt also zwei Varianten des Pflegegeldes: Das Pflegegeld an sich und die Pflegesachleistungen. Die Pflegesachleistungen werden direkt an den jeweiligen Pflegedienst gezahlt und vermindern somit die bei der Beanspruchung entstehenden Kosten. Der Eigenanteil sinkt und kann dadurch meist problemlos durch die Rente des Betroffenen gezahlt werden. Variante zwei, das Pflegegeld, wird dem Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt, sodass die Person selbst entscheiden kann, wer sie wo pflegt.

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Pflegekasse

Die Pflegekasse trägt die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und kommt zum Einsatz, sobald ein Pflegefall eintritt. Sie ist eine Pflichtversicherung. Das heißt, eigentlich jeder, der krankenversichert ist, erhält auch den Schutz der Pflegeversicherung. Wird einer Ihrer Angehörigen oder Sie selbst pflegebedürftig, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dafür muss vorerst der Medizinische Dienst der Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit feststellen. Dieses Gutachten und die Einstufung in einen Pflegegrad sind unerlässlich! Nur so können Sie Geld für die Pflege vom Staat bekommen.

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Pflegefonds

Der Pflegefonds ist die nachhaltige Pflegefinanzierung. Der demographische Wandel in Deutschland schreitet immer weiter fort. Die Menschen werden immer älter, wodurch auch die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig steigt. Um die Möglichkeit auf Pflege langfristig für zukünftige Pflegebedürftige zu erhalten, wurde ein Pflegefonds ins Leben gerufen, in den seit 2015 0,1 Prozentpunkte des geleisteten Pflegeversicherungsbetrages eingezahlt werden. Damit soll ab 2033 die Pflegekasse unterstützt werden.

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Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.