Pflegeinformation
Der Pflegefonds

Pflegefonds

Der demographische Wandel macht sich im Sozial- und Pflegesystem bemerkbar. So wird sich die Anzahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung durch geburtenstarke Jahrgänge bis 2050 voraussichtlich verdoppeln. Schon ab 2034 wird die Zahl der Pflegebedürftigen rapide zunehmen, da die sogenannten Babyboomer (geboren zwischen 1959 und 1967) dann ein Alter erreichen, in welchem sie potenziell pflegebedürftig werden könnten. Die Anzahl der Beitragszahler wird im Gegensatz dazu allerdings stagnieren bzw. zurückgehen. Daraus könnten sich zukünftig enorme Beitragssatzsteigerungen für Pflegeversicherte und eine verringerte Pflegequalität ergeben.

Eine Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld abzusichern, sind Pflegefonds. Durch das gesetzliche Prinzip „ambulant statt stationär“ besteht damit die Chance, die häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen, ohne auf die Unterstützung von Familienmitgliedern angewiesen zu sein.

 

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Der staatliche Pflegefonds als Vorsorge für zukünftige Pflegebedürftige

Das 2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz sieht einen neuen Pflegefonds vor, mit dessen Hilfe die Beiträge in 20 Jahren stabilisiert werden sollen. Ziel ist es, die Pflege auch langfristig für zukünftige Pflegebedürftige zu sichern und zu fördern. Das wird vor allem dann wichtig, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahrzehnten tatsächlich pflegebedürftig werden. Deshalb sollen ab 2015 jährlich 0,1 Prozentpunkte des gezahlten Pflegeversicherungsbeitrags (rund 1,2 Milliarden Euro) in diesen, von der Bundesbank verwalteten, Pflegefond eingezahlt werden. Bis 2033 ist ein Anwachsen der Einlagen vorgesehen. Danach kann dieses Sondervermögen jährlich an die Pflegekasse ausgezahlt werden, um übermäßige Beitragssteigerungen für die Versicherten abzufedern. Der Pflegefonds hat das Ziel, eine angemessene und bedarfsgerechte Pflege auch für zukünftige Generationen zu garantieren.

Kritik am Pflegefonds der Bundesregierung

Der Pflegefonds ist nicht gänzlich unumstritten. Kritiker sehen das zukünftig im Pflegefonds gebundene Kapital aus der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,3 Prozent im Jahr 2015 und später weiteren 0,2 Prozent an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt. So könnten mit den 1,2 Milliarden jährlich etwa die Leistungen der Pflegeversicherung für die jetzigen pflegebedürftigen Menschen verbessert oder die Ausbildung zusätzlicher Pflegekräfte für die Betreuung zukünftiger Pflegebedürftiger vorangetrieben werden. Auch ist es aus Sicht der Kritiker weiterhin fraglich, ob die Einlagen des Pflegefonds tatsächlich nur für den vorbestimmten Zweck eingesetzt und nicht anderen Verwendungen zufließen werden. Grundsätzlich jedoch ist der Pflegefonds ein Schritt der Bundesregierung zur Förderung der Pflege und zur Stärkung des Sozialsystems.

Private Pflegefonds für eine würdevolle Pflege in den eigenen vier Wänden

Um im Fall einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit rundum abgesichert zu sein, lohnt sich das frühzeitige Investieren in einen Pflegefonds. Besonders beliebt sind Immobilienanlagen. Hierbei können Sie sich mit einer bedarfsgerechten Wohnung absichern, die im Fall von körperlichen oder geistigen Einschränkungen Ihr Eigentum darstellt und nicht erst umgebaut werden muss.

Das Einzahlen in einen Pflegefonds wird staatlich gefördert. Damit wird die Unterbringung im Fall der Pflegebedürftigkeit subventioniert. In Verbindung mit der Pflegeversicherung, die lediglich das Dienstleistungsangebot abdeckt, sind Sie mit einem Pflegefonds auch hinsichtlich der anfallenden Mietkosten abgesichert.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.