Toll Betreuung und Pflege GmbH

Alles Wissenswerte zum Thema Kurzzeitpflege


Toll Pflege

Alles Wissenswerte zum Thema Kurzzeitpflege

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Pflegerin hilft man beim Hanteltraining

Kurzzeitpflege – was ist das?

Das Konzept der Kurzzeitpflege wurde entwickelt, um pflegenden Angehörigen in Krisenzeiten unter die Arme zu greifen: Sei es ein dringend notwendiger Erholungsurlaub, eine erforderliche medizinische Behandlung oder eine wichtige Geschäftsreise – auch Sie haben Bedürfnisse und Verpflichtungen, die Sie wahrnehmen müssen. Doch wer kümmert sich um Ihr Familienmitglied, wenn Sie die Pflege zu Hause für einen gewissen Zeitraum nicht gewährleisten können? In dieser Situation wird der Betroffene kurzzeitig in einer vollstationären Einrichtung untergebracht und betreut.

Genauso verhält es sich, wenn ein Familienmitglied plötzlich ins Krankenhaus muss und anschließend pflegebedürftig wird. Besonders in der Anfangsphase kann es zu organisatorischen Schwierigkeiten kommen, die Sie ohne fremde Hilfe nicht stemmen können. Auch in diesem Fall ist die Kurzzeitpflege eine ideale Möglichkeit, um Ihren Angehörigen in guten Händen zu wissen, während Sie alle notwendigen Vorkehrungen zu Hause treffen.

Welche Vorteile hat dieses Betreuungsmodell?

  • Als pflegender Angehöriger brauchen auch Sie einmal eine Pause und Zeit für sich. Die Kurzzeitpflege entlastet Sie in solchen Momenten. So können Sie Kraft tanken und zur Ruhe kommen!

  • Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie die Betreuung eines geliebten Menschen für einen gewissen Zeitraum selbst nicht sicherstellen können: Geben Sie diese Aufgabe entweder an eine stationäre Pflegeeinrichtung oder an einen Pflegedienst ab, der die Betreuung in Ihren eigenen vier Wänden übernimmt. So wird der Betroffene professionell und liebevoll umsorgt.

  • Sie können die Leistung der Pflegekasse 8 Wochen – also 56 Tage im Jahr – am Stück nutzen oder auch aufteilen, ganz wie Sie möchten.

  • Ab dem Januar 2025 stehen dem Pflegebedürftigen 1.854 Euro pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können ab 1. Juli 2025 auch kombiniert werden: Das sogenannte Entlastungsbudget, das sich aus den Beiträgen beider Modelle zusammensetzt, beträgt 3.539 Euro im Jahr.

  • Ihr Angehöriger wird nach einem Krankenhausaufenthalt dauerhaft Hilfe brauchen? Die Kurzzeitpflege verschafft Ihnen Zeit, um die Betreuung zu Hause zu organisieren und den Wohnraum bedürfnisgerecht anzupassen.

Was sollte ich wissen?

  • Als pflegender Angehöriger brauchen auch Sie einmal eine Pause und Zeit für sich. Die Kurzzeitpflege entlastet Sie in solchen Momenten. So können Sie Kraft tanken und zur Ruhe kommen!

  • Die Kosten für eine Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse nur, wenn die entsprechende Einrichtung der gewünschte Pflegedienst auch dafür zugelassen ist. Mit uns entscheiden Sie sich für einen anerkannten Pflegedienst mit Kassenzulassung – Sie können demzufolge all unsere Leistungen mit der Kasse abrechnen.

  • Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld weiterbezahlt, jedoch nur in einer Höhe von 50 Prozent.

  • Möchten Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen für einen gewissen Zeitraum in einer stationären Einrichtung einquartieren oder einen ambulanten Pflegedienst mit der Betreuung beauftragen, kümmern Sie sich frühzeitig um einen Platz bzw. eine Pflegekraft! Während wir von Toll-Betreuung auch kurzfristig eine Lösung für Ihr Problem finden und die Versorgung Ihres Familienmitglieds sicherstellen, sind die Plätze in Pflegeeinrichtungen sehr gefragt – insbesondere in der Ferienzeit.

Mann schaut fragend nach oben

Wann wird die Kurzzeitpflege benötigt und von wem?

Kurzzeitpflege gibt es hauptsächlich, um Krisenzeiten zu überbrücken und pflegende Angehörige zu entlasten. In der Regel wird das Betreuungsmodell in Anspruch genommen, wenn …

… die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt – möglicherweise nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung – und der Wohnraum noch für die häusliche Pflege umgebaut werden muss.

… der Betroffene nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation noch nicht wieder fit genug ist, um zu Hause versorgt zu werden.

… sich der gesundheitliche Zustand Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds drastisch verschlechtert und Sie den erhöhten Pflegebedarf nicht allein meistern können.

… Sie selbst ins Krankenhaus müssen, in den Urlaub möchten oder schlichtweg eine Auszeit brauchen.

… Ihr Angehöriger langfristig in einem Pflegeheim untergebracht werden soll, Sie aber noch keine passende Einrichtung gefunden haben oder auf der Warteliste stehen.

Kurzzeitpflege: Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Betroffene muss mindestens Pflegegrad 2 oder Anspruch auf Übergangspflege haben. Letzteres bedeutet, dass er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich pflegebedürftig wird und nach einem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen ist, ihn zu Hause aber niemand betreuen kann.

Formen der Kurzzeitpflege

  • Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege ist das ambulante Gegenstück zur Kurzzeitpflege und steht Ihnen gesetzlich zu. Ein Pflegedienst, Freunde, Nachbarn oder nahe Angehörige springen ein, wenn Sie zeitweise ausfallen und die Betreuung Ihres Angehörigen im vertrauten Umfeld nicht gewährleisten können. Anspruch auf diese Leistung haben Sie jedoch nur, wenn die Versorgung durch eine private Pflegeperson erfolgt. Ist für die Versorgung ein ambulanter Pflegedienst zuständig, haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistung. Auch der Pflegegrad ist entscheidend – es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Der große Vorteil bei diesem Modell: Sie vermeiden den Umzug in ein Pflegeheim, da die Betreuung des Pflegebedürftigen weiterhin in den eigenen vier Wänden stattfindet.

    Den Betroffenen stehen pro Kalenderjahr 1.685 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Ergänzend dazu können Sie knapp die Hälfte des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (843 Euro) für die Verhinderungspflege nutzen. Damit stehen Ihnen 2.528 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

    Genauso wie bei der Kurzzeitpflege unterstützen wir den Betroffenen im Haushalt, übernehmen grundpflegerische Tätigkeiten, helfen bei der Nahrungszubereitung sowie -aufnahme und führen aktivierende Übungen durch.

  • Sterbebegleitung

    Ein nahestehender Angehöriger tritt seine letzte Reise an und möchte dafür zu Hause sein, umgeben von seinen Liebsten. Diese Zeit ist nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für Sie als Familie sehr schwer. Einerseits wollen Sie dem Wunsch des Pflegebedürftigen nachkommen und für ihn da sein, andererseits müssen Sie die Geschehnisse und Ihre Trauer verarbeiten. Wir lassen Sie in diesen Momenten nicht allein – mit der häuslichen Sterbebegleitung können Sie in Würde und Ruhe sowie im vertrauten Umfeld Abschied nehmen.

  • Krankenhausnachsorge

    Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt ist eine schnelle Genesung das A und O. Und vor allem in vertrauter Umgebung lässt sich dieser Prozess beschleunigen. Der Grund: Zu Hause fühlen wir uns wohl und können gut zur Ruhe kommen – die idealen Voraussetzungen, um nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wieder gesund zu werden. Wenn Sie diese Aufgabe nicht übernehmen können, empfehlen wir Ihnen die Krankenhausnachsorge – eine Sonderform der Kurzzeitpflege. Ob Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst wie Toll-Betreuung entscheiden oder Ihren Angehörigen in eine stationäre Einrichtung geben, bleibt Ihnen überlassen.

    Bei der häuslichen 24-Stunden-Pflege¹ steht Ihrem Familienmitglied eine geschulte Pflegekraft zur Seite, die ihm nicht nur ihre Aufmerksamkeit schenkt, sondern gleichzeitig Aufgaben im Haushalt übernimmt.

  • Urlaubsbegleitung

    Die Versorgung eines geliebten Menschen ist kräftezehrend und sowohl eine physische als auch psychische Belastung. Damit Sie nach ein paar Monaten nicht vollkommen ausgelaugt sind und möglicherweise einem Burnout nahe sind, brauchen Sie eine Auszeit vom Pflegealltag! Doch wer kümmert sich um ihren hilfebedürftigen Angehörigen, wenn Sie sich erholen? Wie wäre es mit einer Urlaubsreise in Begleitung einer fachmännischen Pflegekraft? Sofern der Betroffene noch kann und Freude daran hat, wegzufahren, ist diese Variante der Kurzzeitpflege eine tolle Möglichkeit. Zusammen mit einer Pflegekraft verreist der Betroffene sicher und gut versorgt – und Sie können währenddessen ein paar Tage ganz für sich genießen.

Wie lange kann ich die Pflege in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Unterstützung in Form der Kurzzeitpflege benötigen, können Sie diese 56 Tage – also 8 Wochen – pro Kalenderjahr beanspruchen. Für diesen Zeitraum trägt die Pflegekasse die Kosten für eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung – im Rahmen des anerkannten Pflegegrads.

Kurzzeitpflege: Leistungen auf einen Blick

  • Unterkunft und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung (in besonderen Fällen auch im eigenen Zuhause)
  • Grund- und Behandlungspflege (Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Mobilisierung, Kontrolle von Wunden und Verbandswechsel …)
  • Teilnahme an hausinternen Tätigkeiten (Gymnastik, Spaziergänge, Spielenachmittage, Mobilisierungstraining …)

Beachten Sie: Kost und Logis werden von der Pflegekasse nicht übernommen – sie zahlt nur die anfallenden Pflegekosten!

Verhinderungspflege

Wo und wie beantrage ich Kurzzeitpflege?

Den Antrag auf Kurzzeitpflege stellt entweder der Pflegebedürftige selbst oder Sie als sein gesetzlicher Vertreter. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie sowohl bei Ihrer Kranken- als auch Ihrer Pflegekasse. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen? Dann wenden Sie sich an die zuständige Kasse, an einen Sozial- oder Pflegedienst. Es empfiehlt sich, die Kurzzeitpflege bereits vorab zu beantragen. Da es manchmal aber schnell gehen muss, genügt auch die Aussage der Pflegeperson oder des Pflege- bzw. Sozialdienstes, dass dieser Schritt jetzt unbedingt notwendig ist.

Gut zu wissen: Ihr Angehöriger wird nach einem Unfall oder einer Krankheit pflegebedürftig, hat aber noch keinen anerkannten Pflegegrad? Dann stellen Sie bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übergangspflege, um die Versorgungslücke zu schließen. Diese sieht entweder die Betreuung in einer Einrichtung oder die Unterstützung im häuslichen Umfeld vor. Eine Haushaltshilfe ist ebenfalls denkbar.

Kurzzeitpflege – Kosten und finanzielle Unterstützung

Natürlich fragen sich pflegende Angehörige, wie viel die Kurzzeitpflege kostet und mit welcher finanziellen Unterstützung sie rechnen können. Wir klären Sie auf:

Ab dem 1.1.2025 steht dem Betroffenen ein Budget in Höhe von 1.854 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Darüber hinaus können 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege verwendet werden – insgesamt also bis zu 3.539 Euro! Hinzu kommt ein Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Sie beispielsweise für die Unterbringungskosten einplanen. Dieser summiert sich von Monat zu Monat – sofern er nicht in Anspruch genommen wurde.

Übersteigt die Kurzzeitpflege die Beiträge der Pflegekasse, muss der Betroffene alle weiteren Kosten aus eigener Tasche zahlen. Reichen dessen finanzielle Mittel dafür nicht aus, springt entweder das Sozialamt ein oder Sie als Angehöriger müssen diese übernehmen.

Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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