Pflegeantrag: wichtige Dokumente und Hinweise
Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen trifft Familien meist überstürzt. Um im Ernstfall eine staatliche Unterstützung zu erhalten, ist es wichtig, so schnell wie möglich einen Pflegantrag auszufüllen und weitere Schritte in die Wege zu leiten. Doch nicht nur das: Familien können sich auch bereits vor dem Krankheitsfall gegenseitig mit nützlichen Verfügungen absichern. Erfahren Sie mehr!
Den Pflegeantrag stellen
Tritt bei einem Ihrer Angehörigen oder gar bei Ihnen selbst eine Krankheit auf oder kommt es zu einem Unfall, die über kurz oder lang zu einer Pflegebedürftigkeit führen werden, muss ein Pflegeantrag erstellt werden. Dieser kann selbst formlos geschehen und muss bei der zuständigen Krankenkasse eingehen. Ganz gleich, ob schriftlich, persönlich oder telefonisch und ob es der Betroffene selbst vornimmt oder die jeweilige bevollmächtigte Person. Anschließend muss ein Formular mit allen weiteren Informationen bestückt werden. Gern unterstützt Sie die Toll Betreuung und Pflege dabei!
Unterschiedliche Pflegedokumente, die für Sie interessant sein können
Abgesehen vom Antrag auf Pflege selbst, gibt es noch einige interessante Möglichkeiten, die teilweise auch bereits schon vor dem Eintreten eines Pflegefalls durchgeführt werden können.
Schwerbehinderten-Anträge und Formulare
Um einen Schwerbehindertenausweis und nachfolgend lohnende Vergünstigungen zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Dabei wird der Grad der Behinderung ermittelt. Das Vorgehen und die Formulare sind je nach Bundesland unterschiedlich. Damit Sie nicht lang suchen müssen und alles seinen Gang geht, haben wir Ihnen alle nötigen Pflegedokumente, Ansprechpartner und Links zusammengestellt!
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Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine frei wählbare Person, alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, wenn dieser dazu nicht mehr fähig ist. Der Bevollmächtigte wird somit zur rechtsgeschäftlichen Vertretung. Dadurch kann vermieden werden, dass infolge eines Unfalls oder beispielsweise auch bei an Demenz erkrankten Menschen ein staatlicher Betreuer eingesetzt wird.
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Pflegegutachten
Ein sehr wichtiger Pflegeantrag ist das Pflegegutachten. Es wird benötigt, um den Pflegegrad zu ermitteln, damit Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beantragt werden können. Die Pflegebegutachtung überprüft die Pflegebedürftigkeit und ordnet sie ein. Damit wird eine Empfehlung zum zu erteilenden Pflegegrad abgegeben. Auch ein individueller Betreuungsplan geht daraus hervor.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung greift genau dann, wenn der jeweilige Patient keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Sie umfasst besondere Verhaltensweisen und Anwendungen, jedoch auch das Unterlassen einer Behandlung, zum Beispiel im Falle vom Eintreten eines Wachkomas. Aus diesem Grund werden Patientenverfügungen meist dafür genutzt, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Das ermöglicht nicht nur eine gewisse Beruhigung des Verfügungsunterzeichners, sondern auch die Entlastung der Familie, da diese dank des speziellen Pflegeantrags keine schwerwiegenden Entscheidungen treffen muss.
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Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist überaus wichtig. Damit wird bereits vor einer Pflegebedürftigkeit festgelegt, wer im Eintreten eines Pflegefalls als Betreuer agiert. Die benannte Person wird erst eingesetzt, wenn kein durch einen Unfall oder eine Krankheit eigenständiges Handeln und Entscheiden mehr möglich ist. Darüber hinaus muss die Betreuung gerichtlich angeordnet werden. Aus diesem Grund ist die Betreuungsverfügung ein sehr wichtiger Pflegeantrag, da sie in einer potenziellen Pflegebedürftigkeit für Sicherheit sorgt.
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Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.