Alles Wissenswerte zum Thema Kurzzeitpflege

Betreuung in den eigenen vier Wänden

Sie betreuen einen geliebten Menschen in den eigenen vier Wänden – und das rund um die Uhr? Dann können Sie stolz auf sich sein, denn das kostet nicht nur Zeit und Hingabe, sondern auch sehr viel Kraft. Und nicht immer läuft alles nach Plan: Im Pflegealltag sehen Sie sich hin und wieder mit Herausforderungen konfrontiert, die Sie allein nicht bewältigen können und die eine Versorgung im häuslichen Umfeld vorübergehend erschweren. Was Sie in diesem Fall brauchen: Unterstützung! Und die erhalten Sie in Form einer Kurzzeitpflege.

In diesem Ratgeber widmen wir uns dem Thema der Kurzzeitpflege. Was ist das, welche Möglichkeiten und Vorzüge gibt es und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Diese und viele weitere Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten.

Kurzzeitpflege – was ist das?

Das Konzept der Kurzzeitpflege wurde entwickelt, um pflegenden Angehörigen in Krisenzeiten unter die Arme zu greifen: Sei es ein dringend notwendiger Erholungsurlaub, eine erforderliche medizinische Behandlung oder eine wichtige Geschäftsreise – auch Sie haben Bedürfnisse und Verpflichtungen, die Sie wahrnehmen müssen. Doch wer kümmert sich um Ihr Familienmitglied, wenn Sie die Pflege zu Hause für einen gewissen Zeitraum nicht gewährleisten können? In dieser Situation wird der Betroffene kurzzeitig in einer vollstationären Einrichtung untergebracht und betreut.

Genauso verhält es sich, wenn ein Familienmitglied plötzlich ins Krankenhaus muss und anschließend pflegebedürftig wird. Besonders in der Anfangsphase kann es zu organisatorischen Schwierigkeiten kommen, die Sie ohne fremde Hilfe nicht stemmen können. Auch in diesem Fall ist die Kurzzeitpflege eine ideale Möglichkeit, um Ihren Angehörigen in guten Händen zu wissen, während Sie alle notwendigen Vorkehrungen zu Hause treffen.

Welche Vorteile hat dieses Betreuungsmodell?

Nicht alles im Leben ist plan- und vorhersehbar, so auch nicht die häusliche Pflege. Warum diese Leistung der Pflegekasse so beliebt ist, erfahren Sie hier.

  • Als pflegender Angehöriger brauchen auch Sie einmal eine Pause und Zeit für sich. Die Kurzzeitpflege entlastet Sie in solchen Momenten. So können Sie Kraft tanken und zur Ruhe kommen!
  • Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie die Betreuung eines geliebten Menschen für einen gewissen Zeitraum selbst nicht sicherstellen können: Geben Sie diese Aufgabe entweder an eine stationäre Pflegeeinrichtung oder an einen Pflegedienst ab, der die Betreuung in Ihren eigenen vier Wänden übernimmt. So wird der Betroffene professionell und liebevoll umsorgt.
  • Sie können die Leistung der Pflegekasse 8 Wochen – also 56 Tage im Jahr – am Stück nutzen oder auch aufteilen, ganz wie Sie möchten.
  • Ab dem Januar 2022 stehen dem Pflegebedürftigen 1.774 Euro pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung – ursprünglich waren es 1.612 Euro. Die Beiträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können von da an auch kombiniert werden: Das sogenannte Entlastungsbudget, das sich aus den Beiträgen beider Modelle zusammensetzt, beträgt 3.386 Euro im Jahr.
  • Ihr Angehöriger wird nach einem Krankenhausaufenthalt dauerhaft Hilfe brauchen? Die Kurzzeitpflege verschafft Ihnen Zeit, um die Betreuung zu Hause zu organisieren und den Wohnraum bedürfnisgerecht anzupassen.

Was sollte ich wissen?

  • Neben der Unterbringung in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung gibt es auch die Möglichkeit der häuslichen Kurzzeitpflege – doch für die liegt noch keine eindeutige gesetzliche Regelung vor, unter bestimmten Voraussetzungen kann sie allerdings genutzt werden. Bei der häuslichen Kurzzeitpflege steht Ihnen allerdings nur die Hälfte der Leistungen für die Kurzzeitpflege zu, also statt 1.612 Euro nur 806 Euro. Bei Fragen kommen Sie auf uns zu!
  • Die Kosten für eine Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse nur, wenn die entsprechende Einrichtung der gewünschte Pflegedienst auch dafür zugelassen ist. Mit uns entscheiden Sie sich für einen anerkannten Pflegedienst mit Kassenzulassung – Sie können demzufolge all unsere Leistungen mit der Kasse abrechnen.
  • Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld weiterbezahlt, jedoch nur in einer Höhe von 50 Prozent.
  • Möchten Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen für einen gewissen Zeitraum in einer stationären Einrichtung einquartieren oder einen ambulanten Pflegedienst mit der Betreuung beauftragen, kümmern Sie sich frühzeitig um einen Platz bzw. eine Pflegekraft! Während wir von Toll-Betreuung auch kurzfristig eine Lösung für Ihr Problem finden und die Versorgung Ihres Familienmitglieds sicherstellen, sind die Plätze in Pflegeeinrichtungen sehr gefragt – insbesondere in der Ferienzeit.

Wann wird die Kurzzeitpflege benötigt und von wem?

Kurzzeitpflege gibt es hauptsächlich, um Krisenzeiten zu überbrücken und pflegende Angehörige zu entlasten. In der Regel wird das Betreuungsmodell in Anspruch genommen, wenn …

… die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt – möglicherweise nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung – und der Wohnraum noch für die häusliche Pflege umgebaut werden muss.

… der Betroffene nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation noch nicht wieder fit genug ist, um zu Hause versorgt zu werden.

… sich der gesundheitliche Zustand Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds drastisch verschlechtert und Sie den erhöhten Pflegebedarf nicht allein meistern können.

… Sie selbst ins Krankenhaus müssen, in den Urlaub möchten oder schlichtweg eine Auszeit brauchen.

… Ihr Angehöriger langfristig in einem Pflegeheim untergebracht werden soll, Sie aber noch keine passende Einrichtung gefunden haben oder auf der Warteliste stehen.

Kurzzeitpflege: Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Betroffene muss mindestens Pflegegrad 2 oder Anspruch auf Übergangspflege haben. Letzteres bedeutet, dass er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich pflegebedürftig wird und nach einem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen ist, ihn zu Hause aber niemand betreuen kann.

Formen der Kurzzeitpflege

Das Prinzip der Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Bereichen zum Einsatz kommen. Diese Modelle gibt es:

  • Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist das ambulante Gegenstück zur Kurzzeitpflege und steht Ihnen gesetzlich zu. Ein Pflegedienst, Freunde, Nachbarn oder nahe Angehörige springen ein, wenn Sie zeitweise ausfallen und die Betreuung Ihres Angehörigen im vertrauten Umfeld nicht gewährleisten können. Anspruch auf diese Leistung haben Sie jedoch nur, wenn die Versorgung durch eine private Pflegeperson erfolgt. Ist für die Versorgung ein ambulanter Pflegedienst zuständig, haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistung. Auch der Pflegegrad ist entscheidend – es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Der große Vorteil bei diesem Modell: Sie vermeiden den Umzug in ein Pflegeheim, da die Betreuung des Pflegebedürftigen weiterhin in den eigenen vier Wänden stattfindet.

Den Betroffenen stehen pro Kalenderjahr 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Ergänzend dazu können Sie bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (806 Euro) für die Verhinderungspflege nutzen. Damit stehen Ihnen 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Genauso wie bei der Kurzzeitpflege unterstützen wir den Betroffenen im Haushalt, übernehmen grundpflegerische Tätigkeiten, helfen bei der Nahrungszubereitung sowie -aufnahme und führen aktivierende Übungen durch.

  • Krankenhausnachsorge

Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt ist eine schnelle Genesung das A und O. Und vor allem in vertrauter Umgebung lässt sich dieser Prozess beschleunigen. Der Grund: Zu Hause fühlen wir uns wohl und können gut zur Ruhe kommen – die idealen Voraussetzungen, um nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wieder gesund zu werden. Wenn Sie diese Aufgabe nicht übernehmen können, empfehlen wir Ihnen die Krankenhausnachsorge – eine Sonderform der Kurzzeitpflege. Ob Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst wie Toll-Betreuung entscheiden oder Ihren Angehörigen in eine stationäre Einrichtung geben, bleibt Ihnen überlassen.

Bei der häuslichen 24-Stunden-Pflege¹ steht Ihrem Familienmitglied eine geschulte Pflegekraft zur Seite, die ihm nicht nur ihre Aufmerksamkeit schenkt, sondern gleichzeitig Aufgaben im Haushalt übernimmt.

  • Urlaubsbegleitung

Die Versorgung eines geliebten Menschen ist kräftezehrend und sowohl eine physische als auch psychische Belastung. Damit Sie nach ein paar Monaten nicht vollkommen ausgelaugt sind und möglicherweise einem Burnout nahe sind, brauchen Sie eine Auszeit vom Pflegealltag! Doch wer kümmert sich um ihren hilfebedürftigen Angehörigen, wenn Sie sich erholen? Wie wäre es mit einer Urlaubsreise in Begleitung einer fachmännischen Pflegekraft? Sofern der Betroffene noch kann und Freude daran hat, wegzufahren, ist diese Variante der Kurzzeitpflege eine tolle Möglichkeit. Zusammen mit einer Pflegekraft verreist der Betroffene sicher und gut versorgt – und Sie können währenddessen ein paar Tage ganz für sich genießen.

  • Sterbebegleitung

Ein nahestehender Angehöriger tritt seine letzte Reise an und möchte dafür zu Hause sein, umgeben von seinen Liebsten. Diese Zeit ist nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für Sie als Familie sehr schwer. Einerseits wollen Sie dem Wunsch des Pflegebedürftigen nachkommen und für ihn da sein, andererseits müssen Sie die Geschehnisse und Ihre Trauer verarbeiten. Wir lassen Sie in diesen Momenten nicht allein – mit der häuslichen Sterbebegleitung können Sie in Würde und Ruhe sowie im vertrauten Umfeld Abschied nehmen.

 

 

Wie lange kann ich die Pflege in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Unterstützung in Form der Kurzzeitpflege benötigen, können Sie diese 56 Tage – also 8 Wochen – pro Kalenderjahr beanspruchen. Für diesen Zeitraum trägt die Pflegekasse die Kosten für eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung – im Rahmen des anerkannten Pflegegrads.

Kurzzeitpflege: Leistungen auf einen Blick

  • Unterkunft und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung (in besonderen Fällen auch im eigenen Zuhause)
  • Grund- und Behandlungspflege (Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Mobilisierung, Kontrolle von Wunden und Verbandswechsel …)
  • Teilnahme an hausinternen Tätigkeiten (Gymnastik, Spaziergänge, Spielenachmittage, Mobilisierungstraining …)

Beachten Sie: Kost und Logis werden von der Pflegekasse nicht übernommen – sie zahlt nur die anfallenden Pflegekosten!

Wo und wie beantrage ich Kurzzeitpflege?

Den Antrag auf Kurzzeitpflege stellt entweder der Pflegebedürftige selbst oder Sie als sein gesetzlicher Vertreter. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie sowohl bei Ihrer Kranken- als auch Ihrer Pflegekasse. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen? Dann wenden Sie sich an die zuständige Kasse, an einen Sozial- oder Pflegedienst. Es empfiehlt sich, die Kurzzeitpflege bereits vorab zu beantragen. Da es manchmal aber schnell gehen muss, genügt auch die Aussage der Pflegeperson oder des Pflege- bzw. Sozialdienstes, dass dieser Schritt jetzt unbedingt notwendig ist.

Gut zu wissen: Ihr Angehöriger wird nach einem Unfall oder einer Krankheit pflegebedürftig, hat aber noch keinen anerkannten Pflegegrad? Dann stellen Sie bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übergangspflege, um die Versorgungslücke zu schließen. Diese sieht entweder die Betreuung in einer Einrichtung oder die Unterstützung im häuslichen Umfeld vor. Eine Haushaltshilfe ist ebenfalls denkbar.

Kurzzeitpflege – Kosten und finanzielle Unterstützung

Natürlich fragen sich pflegende Angehörige, wie viel die Kurzzeitpflege kostet und mit welcher finanziellen Unterstützung sie rechnen können. Wir klären Sie auf:

Ab dem 1.1.2022 steht dem Betroffenen ein Budget in Höhe von 1.774 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Darüber hinaus können 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege verwendet werden – insgesamt also bis zu 3.386 Euro! Hinzu kommt ein Entlastungsbetrag von 125 Euro, den Sie beispielsweise für die Unterbringungskosten einplanen. Dieser summiert sich von Monat zu Monat – sofern er nicht in Anspruch genommen wurde.

Übersteigt die Kurzzeitpflege die Beiträge der Pflegekasse, muss der Betroffene alle weiteren Kosten aus eigener Tasche zahlen. Reichen dessen finanzielle Mittel dafür nicht aus, springt entweder das Sozialamt ein oder Sie als Angehöriger müssen diese übernehmen.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.