Qualität und Sicherheit
Pflege ist Vertrauenssache
Wir investieren viel Zeit und Energie, die Qualität der Pflege zu sichern und nach neuesten medizinischen Erkenntnissen weiterzuentwickeln.
Toll Betreuung und Pflege zu jeder Zeit und zu Hause ist ein anerkannter Pflegedienst mit einem bundesweit gültigen Versorgungsvertrag nach SGB XI. Wir unterliegen damit den strengen gesetzlichen Auflagen und der Kontrolle durch den Medizinischen Dienst (MD). Für Sie bedeutet dies eine qualitativ hochwertige Pflege, und Sie erhalten – je nach Pflegegrad – Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Diese sind um einiges höher wie das Pflegegeld, das pflegende Angehörige erhalten.
Mit uns haben Sie die verbriefte Sicherheit, dass Sie zu Hause zu jeder Zeit betreut und gepflegt werden. Bei Ausfall einer Pflegekraft sorgen wir umgehend für Ersatz. Auch wenn sich Ihr Allgemeinzustand verschlechtert oder Ihr Pflegegrad steigt, werden Sie von uns weiterhin zu Hause betreut.
Zu jedem regionalen Einsatz-Team gehören examinierte Pflegefachkräfte, also mindestens eine staatlich geprüfte Krankenschwester oder Altenpflegerin. Diese Pflegefachkräfte sind Ihre festen Ansprechpartner in allen pflegerischen Fragen.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.