Rund-um-die-Uhr-Betreuung¹
KURZZEITPFLEGE IM EIGENEN ZUHAUSE

Kurzzeitpflege

Tolle Lösungen im eigenen Zuhause – deutschlandweit!

Sie benötigen für einige Zeit eine umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr? Dann ist die 24-Stunden-Kurzzeitpflege¹ von Toll Betreuung und Pflege genau das Richtige für Sie. Wir sind Tag und Nacht für Sie da – genau so lange, wie Sie uns brauchen. Dabei richten wir uns stets ganz individuell nach Ihnen und Ihren Bedürfnissen.

Benötigen Sie zum Beispiel pflegerische Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt? Wir können eine 24-Stunden-Kurzzeitpflege¹ genau auf die für Sie notwendigen Leistungen abstimmen. Auch die mobilisierende Pflege nach einem Rehabilitationsaufenthalt übernehmen wir für Sie. So können Sie wieder langsam in Ihren Alltag zurückfinden, ohne sich um den Haushalt oder Ihre Betreuung sorgen zu müssen. Dabei können Sie stets die höchste Pflegequalität erwarten und sich oder Ihre Angehörigen in besten Händen wissen.

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Was ist eine umfassende Kurzzeitpflege?

Der Gesetzgeber fördert die häusliche Pflege, um Betroffenen so lange wie möglich die eigene Selbstbestimmung und Mobilität zu wahren. Doch besonders die Angehörigen werden es kennen, ein Erholungsurlaub oder eine eigene medizinische Behandlung lässt sich damit schwer vereinbaren. Pflegebedürftigkeit tritt häufig unerwartet auf, somit können besonders in der Anfangsphase organisatorische Probleme entstehen, wenn Angehörige nicht sofort aus ihrem Arbeitsalltag freigestellt werden.

Ob für einen Tapetenwechsel oder bei beruflicher Verhinderung ist die Kurzzeitpflege eine optimale Möglichkeit, den Pflegebedürftigen in dieser Phase in guten Händen zu wissen.

Abgrenzung: Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

Die Rechtsgrundlagen für die Kurzzeitpflege sind in § 45 SGB XI definiert. Die Kurzzeitpflege wird in einer zeitlichen Begrenzung und in der Regel in einer stationären Einrichtung durchgeführt. Sie wird insbesondere als intensive Nachsorge nach einem langen Krankenhausaufenthalt eingesetzt. Die Kosten innerhalb des zeitlichen Rahmens von acht Wochen übernimmt die Pflegekasse, wenn mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.

Die Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI beschrieben. Zum Einsatz kommt die spezielle Form der Pflege dann, wenn pflegende Angehörige selbst eine Pause benötigen, beruflich stark eingespannt oder krank sind. Für sechs Wochen im Kalenderjahr können die anfallenden Tätigkeiten von einem Pflegedienst übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt hier ebenfalls die Kosten.

Erfahren Sie hier mehr zur Verhinderungspflege

Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Beide Formen lassen sich miteinander verbinden, die Pflegekasse trägt dafür die Kosten im Rahmen des anerkannten Pflegegrades. Alle anfallenden Leistungen aus der Kurzzeitpflege können bis zu einer Höhe von 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Somit stehen Ihnen für sechs Wochen Verhinderungspflege maximal 2.418 Euro zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 € welcher nicht in Anspruch genommen wurde summiert sich auf uns kann von anerkannten Pflegediensten wie Toll Betreuung und Pflege mit allen Kassen abgerechnet werden. Voraussetzung für die Leistung aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Alle Leistungen müssen individuell mit der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden.

Je nach noch verfügbaren Pflegeleistungen können Kurzzeitversorgungen in der eigenen Häuslichkeit ohne finanzielle Eigenleistung dargestellt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige und deren Angehörige dann in Anspruch nehmen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten vollständig und ohne zusätzliche Antragstellung, wenn der Betroffene für die Zeit in einer dafür vorgesehenen Einrichtung betreut wird.

Für die häusliche Kurzzeitpflege ist bisher noch keine eindeutige gesetzliche Regelung getroffen, dennoch kann sie unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

Sie haben einerseits die Möglichkeit, den Mehraufwand eigenständig zu finanzieren oder Sie nutzen den zusätzlichen Entlastungsbetrag, der jedem Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege zusteht.

Pflegebedürftige, die keinen Pflegegrad besitzen, haben die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse eine Übergangspflege direkt nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit zu beantragen, damit keine Lücke in der Versorgung entsteht. Sie beinhaltet die Pflege in einer Einrichtung, Unterstützung in der häuslichen Pflege oder auch eine Haushaltshilfe.

Pflegekosten für Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr Kosten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von max. 3.386 Euro. Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro, welcher nicht in Anspruch genommen wurde, summiert sich und kann von anerkannten Pflegediensten wie Toll Betreuung und Pflege mit allen Kassen abgerechnet werden. Alle Leistungen müssen individuell mit der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden.

Je nach noch verfügbaren Pflegeleistungen kann die Kurzzeitpflege so in der eigenen Häuslichkeit ohne finanzielle Eigenleistung dargestellt werden.

 

Kurzzeitpflege im Urlaub

Sie träumen von einem Urlaub, haben aber Angst, alleine zu reisen? Auch hier kann Sie die Kurzzeitpflege von Toll Betreuung und Pflege unterstützen. Unsere Pflegekräfte helfen Ihnen bereits bei den Urlaubsvorbereitungen und treffen mit Ihnen auch besondere Vorkehrungen für die Reise. Ob mit dem Flugzeug, per Schiff oder mit der Bahn – unsere Reisebegleitungen sind stets für Sie da und unterstützen Sie auf allen Wegen. Sowohl für Inlands- als auch für Auslandsreisen steht Ihnen die Kurzzeitpflege zur Verfügung, damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können.

24-Stunden-Kurzzeitpflege¹ zu jeder Zeit und im eigenen Zuhause

Doch nicht nur, wenn Sie selbst in den Urlaub fahren möchten, sondern auch, wenn Ihre pflegenden Angehörigen mal eine Pause benötigen, greift Ihnen die 24-Stunden-Kurzzeitpflege unter die Arme. Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe und so ist es verständlich, wenn sich die Familie mal eine Auszeit gönnen möchte. Damit die kompetente und liebevolle Pflege und die sichere Betreuung trotzdem gewährleistet sind, bietet Toll Betreuung und Pflege mit der 24-Stunden-Kurzzeitpflege eine ideale Lösung.

Nach genauer Absprache übernehmen wir alle häuslichen und pflegerischen Tätigkeiten und helfen Ihnen somit zum Beispiel sowohl beim Einkauf als auch bei der täglichen Hygiene. Und auch am Lebensende ist die Kurzzeitpflege für Sie da. Unsere einfühlsamen und erstklassig geschulten, Pflegekräfte begleiten Pflegebedürftige und deren Angehörige in der letzten Lebensphase. Dank der engen Zusammenarbeit mit Ärzten und Schmerztherapeuten betreuen wir den Abschied so schonend wie möglich. Die 24-Stunden-Kurzzeitpflege¹ von Toll Betreuung und Pflege ist somit für jede Lebensphase die optimale Alternative zur stationären Pflege und bietet die perfekte Versorgung auf Zeit.

Ihre Vorteile durch eine Versorgung mit Toll Betreuung und Pflege

Wir bieten Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen die Chance, auch bei Verhinderung der pflegenden Person weiterhin in den eigenen vier Wänden betreut zu werden. Nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ist die Kurzzeitpflege in einer dafür vorgesehenen Einrichtung vorgesehen, doch gerade diese Veränderung im Leben von Pflegebedürftigen kann am Ende mehr Schaden anrichten, als nützen.

Toll Betreuung und Pflege hat als oberste Prämisse das Wohlergehen der Patienten. Für eine würdevolle Kurzzeitpflege übernehmen unsere Mitarbeiter die hauswirtschaftliche Hilfe und die Grundpflege im eigenen Zuhause.

  • Rückkehr in die eigene Häuslichkeit nach einer stationären Behandlung
  • Rund-um-die-Uhr-Begleitung in allen Angelegenheiten
  • Intensive Mobilitätsförderung und daraus resultierende schnellere Genesung
  • Individuelle Lösungen mit variablen Bausteinen
  • Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist
  • Fester Ansprechpartner vor Ort

Bei Toll Betreuung und Pflege kümmern sich stets feste Bezugs-Pflegeteams um Sie. So entwickelt sich ein herzliches und vertrautes Miteinander unter den Pflegekräften. Der 14-tägige Wechsel von Pflegekräften garantiert Ihnen somit eine lückenlose Versorgung, wann immer Sie Hilfe und Betreuung benötigen. Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit ausreichend Ruhe- und Regenerationsphasen.

Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang unserer fest angestellten Pflegekraft beinhaltet eine aktive Zeit, eine Bereitschaftszeit und eine Rufbereitschaftszeit. Die Arbeitszeit verteilt sich dabei auf die Phasen, in denen Sie konkrete Unterstützung benötigt oder Haushaltsarbeiten anfallen.

Die Arbeitszeit richtet sich nach den mit Ihnen getroffenen Absprachen und berücksichtigt Ihren persönlichen Rhythmus sowie Ihren gewohnten Tagesablauf. Grundsätzlich sind auch Nachteinsätze rechtlich unproblematisch wenn die Zeit über den Tag mit ausreichend Freiraum ausgeglichen wird. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Während der Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keinerlei Verpflichtung sich im Haus aufzuhalten.

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Leistungen für häusliche Pflege

Mit der Anerkennung eines Pflegegrades stehen jedem Pflegebedürftigen Leistungen zu, die für die tägliche Betreuung, aber auch für eine Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Je nach noch verfügbaren Pflegeleistungen können Kurzzeitversorgungen in der eigenen Häuslichkeit ohne finanzielle Eigenleistung dargestellt werden. Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da! Rund um die Uhr Beratung: 0711 / 54 89 88-88.

Hier erfahren Sie mehr zu den Pflegegraden

Sachleistung im Monat Entlastungsbetrag im Monat
Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 761 € 125 €
Pflegegrad 3 1.432 € 125 €
Pflegegrad 4 1.778 € 125 €
Pflegegrad 5 2.200 € 125 €

Stand: 01.01.2024; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

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Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.